Maas will Schwule rehabilitieren

Aufhebung von Urteilen nach Paragraf 175 laut Gutachten geboten

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Homosexuelle Männer, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Das kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) an. Die Urteile gegen mehr als 50 000 Schwule sollen aufgehoben werden. Ein Rechtsgutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Mittwoch vorlegte, soll dabei »berücksichtigt« werden. »Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde«, erklärte der Minister. Eine Sprecherin von ihm kündigte an, dass ein entsprechender Gesetzentwurf schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden soll.

Der Staatsrechtler Martin Burgi kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Urteile verfassungsrechtlich geboten sei. Eine Entschädigung sei jedoch kompliziert, die Betroffenen müssten Nachweise erbringen. Oftmals seien die entsprechenden Akten aber nicht einmal mehr bei den Gerichten vorhanden, so Burgi. Agenturen/nd

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