TTIP und die Hochschulen

Bildungsrauschen

  • Lena Tietgen
  • Lesedauer: 2 Min.

Dass der Bildungssektor von der Liberalisierung durch das Freihandelsabkommen TTIP betroffen sein dürfte, wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Ein Grund ist die vor allem in Deutschland selbstverständliche Annahme, Bildung gehöre zur öffentlichen Daseinsvorsorge und falle damit aus dem Verhandlungspakt heraus. Weil jedoch innerhalb des Bildungssektors die Privatisierung expandiert, entsteht auch hier ein freier Markt samt Wettbewerb. Bildung fällt deshalb nicht mehr ausschließlich unter den »hoheitlichen Bereich«, ist auf ttip-leak.eu nachzulesen.

Tatsächlich verschärft TTIP nach dem derzeitigen Stand der Planungen noch die mit dem Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) beschlossenen Liberalisierungen. Geplant ist laut ttip-leak.eu die Erschließung »neuer Marktzugangsmöglichkeiten«, womit alle in GATS aufgenommenen Ausnahmen und Vorbehalte wie »öffentliche Aufgaben und Subventionen« neu zur Verhandlung stünden. Ferner habe die EU-Kommission im Frühjahr 2014 dem sogenannten Negativlisten-Ansatz für die Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen zugestimmt. Dies bedeute, dass grundsätzlich alle Sektoren unter die Liberalisierung fallen. Ausnahmen müssten dann einzeln verhandelt werden.

Im Mai 2015 hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) reagiert und auf hrk.de kritisiert, dass Bildung, Kunst und Kultur sehr wohl zu den öffentlichen Aufgaben gehörten und diese eben nicht Teil der TIPP-Verhandlungen sein dürften. Und mehr noch: Um »Fehlentwicklungen politisch korrigieren« zu können, müssten »Rahmenbedingungen für private Bildungsanbieter« auch herausgenommen und weiterhin durch »staatliche Organe« geregelt werden. Man fürchte, dass eine öffentliche Steuerung bei einer »unkontrollierten Marktöffnung durch ein Freihandelsabkommen« nicht mehr gegeben sein werde. Die HRK fordert daher die Europäische Kommission auf, »Bildung vollständig aus dem Freihandelsabkommen TTIP auszunehmen«.

Ob die Einwände bei den Verhandlungen berücksichtigt werden, ist noch offen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk meinte bereits im Herbst vergangenen Jahres der Wissenschaftsstaatssekretär von Brandenburg, Martin Gorholt, dass Bildung »auf jeden Fall« verhandelt werde. Die Frage sei nur, »mit welchen Ergebnissen«. Als gutes Vorbild diene, so Gorholt, das inzwischen abgeschlossene CETA-Abkommen mit Kanada. Bei diesem sei der öffentliche Anteil an Bildung herausgenommen worden, nicht aber der private.

Hingegen fordert das Jobportal der Wochenzeitung »Die Zeit«, academics.de, mehr Wachsamkeit. »Selbst wenn Forschung und Bildung nicht direkt Verhandlungsgegenstand von TTIP werden sollten, werden sie dennoch von neuen Handels- und Investitionsregeln auf anderen Gebieten nicht unberührt bleiben. Dazu gehören unter anderem die Verhandlungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum geistigen Eigentum, zur Mobilität ›natürlicher‹ (!) Personen und zu Schiedsgerichten für Investoren.« Lena Tietgen

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