Mann, du willst es doch auch!
Die Gewerkschaft NGG startet eine Initiative zur Lohngleichheit der Geschlechter - ein dickes Brett
Nach über zwei Jahren Vorbereitung ist es so weit. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gab am Donnerstag anlässlich einer Tagung von 170 BetriebsrätInnen in Berlin den Startschuss für ihre »Initiative Lohngerechtigkeit: was uns zusteht«. Der Grund ist bekannt: Frauen verdienen in der Bundesrepublik 21 Prozent weniger als ihre Kollegen. Die Zeit der Erklärungen, dass Frauen »selbst schuld« seien, weil sie in Teilzeit arbeiteten oder ihre Berufstätigkeit unterbrechen, sei vorbei, sagte die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger. Schirmherrin der Initiative ist Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). »Wir erkennen in hohem Maße an, dass es endlich eine Frauenministerin gibt, die es ernst meint mit der Gleichstellung«, so Rosenberger.
Zum einen will die Gewerkschaft ihre rund 3500 Tarifverträge überprüfen - von der Milch- über die Süßwarenindustrie bis zur Hotellerie oder Getränkeindustrie. Beispielsweise verdient eine Bäckereifachverkäuferin weniger als ein Bäcker, obwohl beide vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Wenn die Tarifverträge in der Regel nach einem Jahr auslaufen, sollen in den kommenden Tarifrunden die Ungleichheiten beseitigt werden. Die zweite ist die betriebliche Ebene: Betriebsräte haben ein Mitspracherecht bei der Eingruppierung von Neueinstellungen, und etwa in der Süßwarenindustrie werden ungelernte Frauen stets in der niedrigsten Entgeltstufe A eingruppiert, ungelernte Männer zwei Stufen darüber. Es sei meist kein »böser Wille«, sagte Rosenberger, sondern »die Beharrungskraft alter Strukturen, bei denen Tätigkeiten in der Produktion häufig höher bewertet werden als die in Verkauf und Verwaltung«.
Als drittes sei die gesetzliche Flankierung der Initiative wichtig, und da kommt die Ministerin ins Spiel. Anfang Dezember stellte sie einen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz vor. Der liegt nun im Bundeskanzlerinnenamt und harrt der Bearbeitung. »Wenn die Entscheidung ein Kind zu bekommen dazu führt, dass Frauen keinen attraktiven Job mehr bekommen, dann stimmt strukturell etwas nicht«,sagte Schwesig am Donnerstag. Mit dem Gesetz will sie unter anderem durch die Ausweitung der Familienarbeitszeit für Mütter und Väter und dem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit die Strukturen verbessern.
Außerdem soll es ein Auskunftsrecht für Beschäftigte geben, damit sie von ihren Unternehmen erfahren, was sie im Verhältnis zu den KollegInnen verdienen. »Ein Tabubruch«, sagt Schwesig. In Deutschland unterhält man sich nicht über das eigene Einkommen, viele Arbeitsverträge enthalten zudem den Passus, dass darüber Stillschweigen zu bewahren ist. Obwohl das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern das schon 2010 für nichtig erklärte, denken immer noch viele Beschäftigte, sie dürften sich nicht übers liebe Geld austauschen. Die Klausel halte sie für überkommen, sagte Schwesig. Und gesetzlich entspreche »eine Transparenzregel modernen Arbeitsbedingungen im 21. Jahrhundert«.
Es gebe besonders an dieser Regel Kritik aus den Reihen der Koalitionspartnerin CDU/CSU, sagte die Ministerin. Aber es könne doch nicht sein, dass über Ideen, die nicht wörtlich im Koalitionsvertrag stehen, nicht gesprochen werden dürfe. »Das ist nicht meine Vorstellung von Politik.« Die Koalition habe sich vorgenommen, die Lohnlücke zu schließen, und das müsse dann auch gemacht werden.
Die Idee zu der Lohninitiative war auf dem Gewerkschaftstag 2013 von den NGG-Frauen aus den Betrieben gekommen. Sie sahen es nicht mehr ein, dass sie weniger verdienen. Die NGG hat dann ihre Hauptamtlichen dazu verpflichtet, sich zum Thema schulen zu lassen. Das Mittel der Wahl ist der EG-Check, die Überprüfung der Eingruppierung. Berlin hat das Prüfverfahren am Donnerstag für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes eingeführt. Übrigens: Eine aktuelle Studie, auf die Schwesig sich bezog, hat zum Ergebnis, dass eine sehr große Mehrheit der Frauen und Männer sich für die Gleichbezahlung ausspricht. 71 Prozent hätten überdies kein Problem mit der Offenlegung der Gehälter. Bis die Lohngleichheit erreicht ist, dürfte es aber noch Jahre dauern. Warum eigentlich?
eg-check.de
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