»G wie geizig«

Betreiber des Gorlebener Zwischenlagers klagt gegen Anordnung des Niedersächsischen Umweltministeriums

  • Reimar Paul
  • Lesedauer: 3 Min.
Im Zwischenlager Gorleben traten in der Vergangenheit etliche Sicherheitsmängel zutage. Die soll der Betreiber nun abstellen. Der wehrt sich juristisch.

Neuer Krach in Gorleben. Der Betreiber der beiden dortigen Atommüllzwischenlager, die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), will strengeren Vorgaben des Niedersächsischen Umweltministeriums für die Überwachung schwach und mittelradioaktiver Abfälle nicht nachkommen. Gegen eine Anordnung des Ministeriums erhoben die GNS und ihre örtliche Tochter Brennelement Lager Gorleben GmbH (BLG) Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg.

Nach dem Fund angerosteter Fässer im Abfalllager hatte Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die GNS im Juni angewiesen, die Lagerbedingungen zu verbessern. Konkret sollte der Betreiber für bessere klimatische Bedingungen sorgen sowie ein Überwachungskonzept vorlegen, das eine Rundumsichtkontrolle der eingelagerten Behälter ermöglicht - bisher sind nur die ersten Reihen einsehbar.

Die schadhaften Fässer waren beim Bereitstellen für einen Transport nach Nordrhein-Westfalen entdeckt worden. Bereits 2014 hatte das Ministerium nach Starkregen feuchte Stellen in der Halle und an Behältern Farbabplatzungen festgestellt. Daraufhin wurden Lüftungsklappen geschlossen und die Überwachung der Raumluft verbessert.

Die jüngste Anordnung des Ministeriums sei »nicht gerechtfertigt«, sagt GNS-Geschäftsführer Hannes Wimmer. Die Zwischenlagerung aller Abfälle erfolge nach gesetzlichen Vorgaben. Die Maßnahmen führten »in keiner Weise« zur Verbesserung der Sicherheit, so Wimmer. Sie bedeuteten aber zusätzliche Strahlenbelastung für das Betriebspersonal, weil es mehr mit den Fässern hantieren müsse. Dies widerspreche dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz, »weswegen wir schon aufgrund der Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter dagegen vorgehen müssen«.

Wenzel sagte auf Anfrage, er habe kein Verständnis für das Vorgehen der GNS, einer gerichtlichen Klärung der Sache sehe er gelassen entgegen. Sicherheit und Vorsorge hätten Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen des Betreibers. Die jüngsten Vorfälle hätten gezeigt, dass die Bedingungen für die Lagerung in der Halle des Abfalllagers unzureichend seien. Die GNS müsse ein schlüssiges Überwachungs- und Inspektionskonzept vorlegen. »Wir wollen Sicherheit nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik«, so Wenzel.

Bei Atomkraftgegner stieß die Klage der GNS auf scharfe Kritik. Das Unternehmen werbe für sich als »gewissenhaft«, »nachhaltig« und »sicher«, spottet Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Die Eigenwerbung erweise sich nun als Bumerang: Just in dem Moment, wo die Firma für mehr Sicherheit sorgen könne, versage sie. Es sei »zu durchsichtig«, dass sie nur das Geld für die Nachrüstung sparen wolle. »Das G in GNS steht wohl eher für ›geizig‹.«

Die GNS ist eine Tochter der vier deutschen AKW-Betreiber. Das Gorlebener Lager für schwach- und mittelradioaktiven Müll ist seit 1984 in Betrieb. Dort lagern knapp 4000 Fässer und andere Behälter mit Atommüll. Sie sind für eine Endlagerung in Schacht Konrad vorgesehen. Seit 2014 ist die Einlagerung gestoppt. Im Nachbargebäude stehen 113 Castoren mit hoch radioaktivem Müll.

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