»Geierfonds« erneut vor Gericht erfolgreich

Im Streit um die Bedienung von Altschulden erleidet Kuba die vierte Niederlage

  • Andreas Knobloch, Havanna
  • Lesedauer: 3 Min.
Blick auf die ehemalige Zentralbank Kubas in Havanna
Blick auf die ehemalige Zentralbank Kubas in Havanna

Für den Private-Equity-Fonds CRF I Limited ist das Ergebnis eindeutig: »Dies ist der vierte Sieg in Folge vor den englischen Gerichten«, erklärte CRF vor wenigen Tagen nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs. Dieser verweigerte der früheren kubanischen Zentralbank BNC im Rechtsstreit um Altschulden die Erlaubnis, gegen eine Entscheidung zugunsten des Fonds Berufung einzulegen. Begründung: »Der Antrag wirft keine strittige Rechtsfrage oder eine Rechtsfrage von allgemeiner öffentlicher Bedeutung auf.«

David Charters, Vorsitzender der Investmentfondsgesellschaft mit Sitz auf den Cayman-Inseln, sprach von einem »entscheidenden und endgültigen Sieg in der Phase der Rechtsprechung«. Das höchste Gericht habe nun bestätigt, dass CRF rechtmäßiger Gläubiger der kubanischen Altschulden sei.

Die kubanische Regierung hat sich bislang nicht offiziell zu der Entscheidung des Supreme Court geäußert. Das staatliche Onlineportal Cubadebate geht in einem Artikel von der Fortsetzung des Rechtsstreits aus: »Diese Prozesse sind langwierig und komplex. In Anbetracht der derzeitigen Weigerung des Obersten Gerichtshofs werden die unteren Gerichte des Landes über die Begründetheit des Falls entscheiden.« Gleichzeitig schießt der Autor Humberto López scharf gegen CRF: »Eine der Besonderheiten dieses Prozesses war die eklatante Medienmanipulation, begleitet von Lügen und dem Fehlen echter Argumente seitens der üblichen Akteure der Konterrevolution. Die Vertreter der CRF haben sich unter eklatanter Missachtung der Regeln des Rechtsweges daran beteiligt.« Auch habe der Fonds wiederholt seine Absicht bekundet, dem kubanischen Volk Schaden und Leid zuzufügen.

Der Rechtsstreit beschäftigt seit Jahren die Gerichte. CRF hatte Kuba und die BNC auf Zahlung von rund 72 Millionen Euro für zwei Darlehen und überfällige Zinsen verklagt. Der Investmentfonds hatte die Schuldtitel, die die BNC in den 1980er Jahren bei zwei europäischen Banken aufgenommen hatte, auf dem Sekundärmarkt erworben. Nachdem eine außergerichtliche Einigung 2018 scheiterte, landete der Fall zwei Jahre später vor dem High Court of England and Wales. Kuba spricht von einem »Geierfonds« und bestreitet die Rechtmäßigkeit der Ansprüche, zumal die Schuldnerin BNC nicht mehr als Zentralbank fungiere. Dies ist heute die Banco Central de Cuba (BCC), die 1997 gegründet wurde und viele der Funktionen der BNC übernommen hat. CRF dagegen verweist auf jahrelange erfolglose Versuche, mit Kuba über eine Umstrukturierung seiner Schulden zu verhandeln.

Im April 2023 befand das englische Gericht, dass CRF die Schuldtitel rechtmäßig erworben hat, aber auch, dass die BNC nicht mehr den kubanischen Staat vertritt. Infolgedessen sei die Republik Kuba, die CRF als »Bürge« für die Schulden verklagt hatte, nicht mehr Teil des Gerichtsverfahrens. Laut dem Gericht ist CRF berechtigt, die Zahlung der Schulden von der BNC zu fordern, nicht aber vom kubanischen Staat. Die Verteidigung legte gegen die Entscheidung Berufung ein, die im November vergangenen Jahres abgelehnt wurde. Das Londoner Berufungsgericht entschied, dass CRF rechtmäßiger Gläubiger der BNC ist, was dem Fonds das Recht gibt, die Schuldtitel in einem separaten Prozess einzufordern. Die Möglichkeit eines Einspruchs der BNC gegen dieses Urteil wurde nun ebenfalls abgelehnt.

»Mit diesem positiven Ergebnis wird CRF nun in die Hauptverhandlungsphase eintreten, in der wir weiterhin zuversichtlich sind, den Prozess zu gewinnen«, so der Fonds in seiner Erklärung. Sollte BNC zur Zahlung gezwungen werden, könnte dies einen Präzedenzfall für ähnliche Verfahren privater Gläubiger schaffen. Allein CRF soll kubanische Schuldtitel in Höhe von 1,2 Milliarden Euro halten.

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