Kündbar wie ein Vertrag mit einem Fitness-Studio
Eltern und Schüler klagen gegen Schließung einer freien Schule in Hedersleben - mit wenig Aussicht auf Erfolg
Magdeburg. Die Hoffnung der Schüler der evangelischen Sekundarschule in Hedersleben (Landkreis Harz) auf einen Weiterbetrieb ihrer Schule schwindet. Nachdem bereits das Magdeburger Verwaltungsgericht einen Antrag der Schüler und Lehrer abgelehnt hatte, machte auch das Magdeburger Landgericht in einem weiteren Verfahren deutlich, dass die Kündigung der Schulverträge wohl wirksam ist. Damit wird der Schulbetrieb eingestellt werden müssen.
Eine gütliche Einigung vor dem Landgericht scheiterte am Dienstag zu Beginn der Verhandlung. Der Schulträger sieht aufgrund des Lehrkräftemangels keine Möglichkeit, den Unterricht nach dem 1. August fortzusetzen. Richterin Silvana Schulze machte in dem zivilrechtlichen Eilverfahren sehr deutlich, dass sie die ordentliche Kündigung bereits für wirksam hält. Ein privater Träger könne sich wieder von Verträgen lösen. Die Entscheidung des Gerichts soll am Freitag verkündet werden. Landgerichtssprecher Christian Löffler fasste die Verhandlung zusammen: »Letztlich ist ein solcher Schulvertrag nichts anderes als ein Vertrag mit einem Fittness-Studio.« Das sei das Risiko beim Besuch einer Privatschule. Die Schüler könnten an eine staatliche Schule gehen. Da die ordentliche Kündigung bereits Bestand haben dürfte, wäre die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund für das Verfahren selbst dann nicht mehr von Bedeutung. Zuvor hatten die Schüler der Schule eine erste Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitten. Sie wollten das Schulamt verpflichten, den Schulträger anzuweisen, den Schulbetrieb fortzusetzen. epd/nd
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