Kleiner Zettel mit großer Bedeutung

Seit Jahresbeginn Neuregelungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Lesedauer: 1 Min.
Der eine oder andere hat sie im Laufe dieses Jahres bereits erhalten, die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung (umgangssprachlich als Krankenschein bezeichnet). Diese gilt seit Anfang des Jahres 2016 und wurde den Anforderungen der Praxis angepasst.

Neu ist, dass die AU-Bescheinigung nunmehr aus einem vierteiligen Papier besteht und je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt umfasst.

In der neuen AU-Bescheinigung werden der bisherige Auszahlungsschein und die AU-Bescheinigung zusammengeführt. Die AU-Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, also auch nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Damit entfällt der Auszahlschein, den die Krankenkassen zum Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit und für die Zahlung des Krankengelds benötigen.

Durch die ausschließliche Nutzung der neuen AU-Bescheinigung wird erreicht, dass Versicherte auch außerhalb der Entgeltfortzahlung einen Durchschlag der AU-Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten. Die bisherige Praxis der Arbeitgeber - geschwärzte Kopien des Auszahlscheins oder Zweitausstellungen einer AU-Bescheinigung anzufordern, um einen Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit zu erhalten - wird damit überflüssig.

Die neue AU-Bescheinigung ermöglicht dem Arbeitgeber nachzuvollziehen, bis wann eine AU für den Arbeitnehmer attestiert war und wann die Entgeltersatzleistung endete.

Von der neuen AU-Bescheinigung profitieren somit alle Beteiligten: Der Arzt arbeitet mit einem einheitlichen Formular und kann den Auszahlungsschein einfacher ausfüllen, der Krankenkasse liegen die Angaben des Arztes schneller vor und der Versicherte gelangt unverzögert zur Krankengeldzahlung. vdek/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -