Verfahren gegen Tierschützer eingestellt
Köthen. Ein Tierschützer, der im sogenannten Schweinehochhaus in Sachsen-Anhalt illegal Aufnahmen gemacht haben soll, muss keine Strafe zahlen. Das Amtsgericht Köthen stellte das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen ihn ein, im weitesten Sinne wegen eines Formfehlers, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Nach Ansicht des Gerichts war die Firma, die den Tierschützer angezeigt hat, zum Zeitpunkt der Aufnahmen weder der Betreiber der Ferkelzuchtanlage noch der Grundstückseigentümer. Die Firma sei erst später hinzugekommen. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbüros (Berlin) hatten vor Beginn des Prozesses rund 50 Menschen vor dem Gericht die Schließung der Anlage in Maasdorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) gefordert. dpa/nd
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