Härtere Auflagen für Massenställe geplant
Bundesumweltministerium will mit Gesetzentwurf gegen Intensivtierhaltung Rechte von Kommunen stärken
Zum Ende der Sommerpause hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bereits Aktionismus angekündigt, nun hat die SPD-Politikerin mit einem Gesetzentwurf gegen die Intensivtierhaltung nachgelegt. Ziel sei es, »Fehlentwicklungen« bei der Tierhaltung einzudämmen. »Das hat schon industrielle Ausmaße«, sagte sie gegenüber der »Süddeutschen Zeitung«, der ihre Pläne vorliegen.
Demnach hat sich Hendricks in ihrem Entwurf auf Bereiche beschränkt, bei denen ihr Ministerium die Federführung hat, etwa beim Baurecht, dem Naturschutzgesetz und den Vorgaben für das Wasserrecht. Damit umgeht sie eine direkte Abstimmung mit ihrem Amtskollegen Christian Schmidt (CSU), der als Bundesagrarminister die Privilegien für die Landwirte stets verteidigt hatte.
Kernpunkt des 14-seitigen Papiers ist das Baurecht. Demnach sollen Gemeinden zukünftig stärkeres Mitspracherecht bekommen. Bisher dürfen Landwirte große Tierställe selbst dann bauen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Einzige Bedingung: Sie müssen über genügend Fläche verfügen, um das Futter selbst anzubauen. Widerstand gegen Massenställe wurde durch dieses Privileg oftmals ausgehebelt. Künftig sollen Kommunen für große Anlagen - etwa für mehr als 15 000 Hennen, über 600 Rinder oder mehr als 1500 Mastschweine - Bebauungspläne erstellen, so dass sich der Gemeinderat mit jedem Vorhaben auseinandersetzen muss.
Über den Immissionsschutz will die Ministerin es zudem ermöglichen, dass ein Nachbar bei einer störenden Tiermastanlage nachträglich Auflagen durchsetzen kann, statt wie bisher nur Schadenersatz.
Mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes will die Bundesumweltministerin Wiesen und Weiden besser schützen. Künftig soll es verboten sein, Grünland, das seit mindestens fünf Jahren besteht, in Ackerland oder eine sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche umzuwandeln, zitierte die Zeitung das Papier. Wer dagegen verstoße, riskiere bis zu 100 000 Euro Strafe.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte die Pläne bereits Ende August kritisiert. »Die Möglichkeit für Landwirte, im Außenbereich zu bauen, ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Nutztierhaltung in Deutschland stattfinden kann«, kommentierte der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken und warf Hendricks »unangemessene Wahlkampfpolemik« vor. »Wer regionale Lebensmittelerzeugung erhalten möchte, muss auch den regionalen Stallbau unterstützen«, forderte der DBV und sagte »das Ende der bäuerlichen Tierhaltung in Deutschland« voraus, sollten sich die Pläne durchsetzen.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßte dagegen die Pläne, den Gemeinden eine Entscheidung über den Bau sämtlicher Agrarfabriken zu übertragen, hieß es beim AbL-Landesverband Bremen/Niedersachsen.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kirsten Tackmann, unterstützte den Vorschlag, warnte aber vor einem »Stallverhinderungsgesetz«. Gerade vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe hätten von sich aus ein Interesse an einer möglichst großen Akzeptanz in der Nachbarschaft, »anders als ortsfremde Agrarinvestoren«.
Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium kam zunächst keine Reaktion auf die erneute Provokation aus dem Hause Hendricks. Zuvor hatte es bereits Streit zwischen den Ressorts gegeben, etwa über die weitere Zulassung des Pflanzengiftes Glyphosat oder die Genehmigung gentechnisch veränderter Pflanzen. Hendricks brachte sich gegen mögliche Kritik dennoch in Stellung: »Wer behauptet, damit würde die bäuerliche Landwirtschaft gefährdet, hat die Dimension nicht verstanden.«
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