Sozialprodukt als Maßstab für Gebühr
Rundfunkbeitrag
Die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF wollen die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig an einen Index koppeln. Die »Süddeutsche Zeitung« berichtete am Dienstag, dies gehe aus Stellungnahmen hervor, die die Sender am Montag an die zuständigen Arbeitsgemeinschaften in den Ländern geschickt hätten. So habe die ARD vorgeschlagen, dass der Rundfunkbeitrag sich am Bruttoinlandsprodukt (BIP) orientieren soll.
Bisher melden die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Bedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) an. Diese prüft die Anmeldungen und kann sie auch kürzen. Über die Höhe des Beitrags entscheiden dann die Parlamente der Bundesländer. Von dem Beitrag wird neben ARD und ZDF auch das Deutschlandradio finanziert. Der »Süddeutschen Zeitung« zufolge will die ARD den Beitrag nicht wie von der KEF empfohlen zum 1. Januar 2017 von derzeit 17,50 Euro auf 17,20 Euro senken, sondern ihn bis 2020 in der bisherigen Höhe belassen. Danach soll der Beitrag im Rahmen des BIP angepasst werden. Die KEF solle dennoch erhalten bleiben, um eine Überlastung der Beitragszahler zu vermeiden.
Das ZDF wünsche sich allerdings »ein etwas anderes Gebührenmodell«, berichtete die »Süddeutsche Zeitung« weiter. Der Mainzer Sender befürchte offenbar, dass sich bei einer Umstellung auf die Indexierung »die Gewichte zugunsten der ARD verschieben könnten«. Eine Beitragserhöhung von bis zu zwei Euro halte das ZDF für nicht notwendig. epd/nd
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