LINKE Sachsen fürchtet Maulkorb durch die AfD

Sozialisten wollen Gerichtsentscheidung zu einem Flyer über direkte Demokratie anfechten

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 3 Min.

Mit einer Auflage von nur 200 Stück ist das Faltblatt, mit dem die LINKE in Sachsens Landesparlament zu dessen Tag der offenen Tür am 2. Oktober über ihre Aktivitäten für mehr direkte Demokratie informierte, eher eine Marginalie in der Werbearbeit der Fraktion. Dennoch bescherte ihr der Flyer eine unangenehme Niederlage vor Gericht. Das Blättchen enthalte »unwahre beziehungsweise unvollständige Behauptungen«, die nicht weiter verbreitet werden dürften, entschied am Mittwoch das Landgericht Dresden. Die LINKE kündigte an, den Richterspruch in nächsthöherer Instanz anzufechten.

Kontrahent in dem Konflikt ist die Fraktion der AfD. Sie wehrt sich gegen eine im Faltblatt verbreitete Feststellung der LINKEN: »CDU, SPD und AfD sind gegen mehr Volksentscheide. Wir nicht.« Umseitig wird darauf verwiesen, dass die drei Parteien gegen einen Gesetzentwurf von LINKE und Grünen für mehr direkte Demokratie votiert hätten. Die LINKE erinnerte an Plakate der AfD für mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild und bezichtigte die Rechtspopulisten recht unverblümt des Bruchs von Wahlversprechen.

Die AfD hatte den Vorstoß der beiden Fraktionen tatsächlich abgelehnt – allerdings, so betonte sie, weil ihre eigenen, in einem eigenen Gesetzesentwurf formulierten Vorstellungen noch weiter gingen. Das zweifelt die LINKE zwar an. Das Quorum, das die AfD für Volksbegehren vorsehe, liege zum Beispiel bei sieben Prozent der Wahlberechtigten, LINKE und Grüne wollten nur fünf Prozent, sagte der Rechtspolitiker Klaus Bartl vergangene Woche bei der Behandlung des AfD-Antrags im Landtag, bei dessen Abstimmung sich im übrigen 16 von 27 Abgeordneten der LINKEN enthielten. Zudem meinte Bartl, die von der AfD angeregte Einreichung von Gesetzentwürfen per Massenpetition bleibe »um Längen« hinter dem Ansatz seiner Fraktion zurück, diese per Volksantrag einbringen zu können. Die pauschale Aussage im Faltblatt führe trotzdem dazu, dass Leser »durch Falschangaben und Auslassungen bewusst in die Irre geführt« würden, sagte ein von der AfD angeheuerter Kölner Medienrechtler, der auf Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung pochte. Dies verweigerte die LINKE; der Streit ging vor Gericht – und endete für die LINKE unerfreulich, obwohl sie den renommierten Hamburger Medienrechtler Sven Krüger engagiert hatte. Die AfD frohlockte derweil; die Abgeordnete und Rechtsanwältin Kirsten Muster sprach von einer »erwartungsgemäßen« Pleite der LINKEN.

Dort sieht man hinter dem Streit einen grundsätzlichen Konflikt. Die AfD wolle einen »Präzedenzfall« schaffen und politischen Mitbewerbern »einen Maulkorb verpassen«, schimpfte nach dem Urteil Sebastian Scheel, der parlamentarische Geschäftsführer. Im Detail halte man es für »legal und legitim«, die Bürger über das Schicksal eigener politischer Vorstöße zu informieren und dabei auch das Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen »zu bewerten«. Die vom Gericht implizierte Forderung, zuvor auch die Motivation für das jeweilige Stimmverhalten der politischen Konkurrenz zu ergründen, halte man allerdings für »praktisch nicht umsetzbar«.

Tatsächlich könnte das Urteil weit reichende Konsequenzen für die politische Auseinandersetzung haben – dabei jedoch auch der AfD selbst auf die Füße fallen, wie die Chemnitzer »Freie Presse« anmerkt. Sie verweist auf die häufig recht drastisch formulierten Presseerklärungen der AfD und hält es für »gut denkbar«, dass deren Fraktion einen Sieg gegen die LINKE »im Nachgang mit einem Kurswechsel der eigenen Öffentlichkeitsarbeit bezahlen müsste«, weil sie sonst Gefahr liefe, selbst permanent vor Gericht gezerrt zu werden. So weit ist es indes noch nicht. Zunächst muss das Oberlandesgericht Dresden klären, ob das erste Urteil zu dem vertrackten Faltblatt Bestand hat.

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