Moratorium vor dem Ende
Frackinggesetz tritt in Kraft
Am 11. Februar tritt das neue Gesetz zum Fracking in Deutschland in Kraft. Es war im Juni 2016 vom Bundestag beschlossen worden - nach jahrelangem Ringen. Schon die bis 2013 regierende Koalition von Union und FDP hatte einen Gesetzentwurf erarbeitet; er wurde aber nie beschlossen. Das folgende Bündnis aus Union und SPD wollte laut seines Koalitionsvertrags »kurzfristig« Vorgaben zum Schutz von Wasser und Umwelt erarbeiten. Es wurde aber erneut jahrelang debattiert und 2015 sogar eine bereits angesetzte abschließende Lesung im Parlament kurzfristig vertagt. Erst ein Jahr später stand dann das Gesetz.
Darin wird das als »unkonventionell« bezeichnete Fracking in Schiefer- und Tongestein, Mergel und Kohleflözen faktisch verboten. Allerdings dürfen die Länder bis zu vier Forschungsbohrungen erlauben. Das Verbot wird zudem schon 2021 überprüft. Das »konventionell« genannte Fracking in Sandstein, auch Tight Gas Fracking genannt, bleibt explizit erlaubt. Verboten ist es nur in Wasserschutz- und -entnahmegebieten. Dort, wo es stattfinden darf, muss künftig immerhin eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. Das wird, so erwarten Umweltverbände, den lokalen Widerstand gegen die umstrittene Form der Gasförderung stärken.
Er dürfte sich auch verschärfen, weil die Gasindustrie das Moratorium beenden will, das sie sich 2011 selbst auferlegt hatte. Bis erstmals wieder eine Bohrung gefrackt wird, werde es zwar noch dauern, sagt Miriam Ahrens vom Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) auf Anfrage. Wegen der im neuen Gesetz »stark verschärften« Regularien würden Genehmigungsverfahren »viel Zeit in Anspruch nehmen«. Der BVEG betont aber die Rolle von Erdgas bei der Energiewende. Ohne Fracking sei dieses kaum mehr zu fördern: »Wer für Erdgas ist, kann nicht gegen Fracking sein.«
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