Vor anonymem Tribunal

Eine Ausstellung in Berlin widmet sich Berufsverboten in der BRD

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

»Ich kam in einen Raum und dort saßen sieben Männer, die sich weigerten, ihre Namen zu nennen. Einen Anwalt durfte ich nicht mit bringen.« Diese Erinnerung einer angehenden Lehrerin ist kein Einzelfall. Viele Menschen erlebten vor rund 40 Jahren in der BRD ähnliches. Sie gerieten in die Mühlen jenes Radikalenerlasses, der im Dezember 1972 auf einer Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer unter Vorsitz des Bundeskanzlers Willi Brandt (SPD) beschlossen wurde. In der französischen Presse wurde der Erlass als »Le Berufsverbot« bezeichnet. Und allein die Nutzung dieses Begriffes konnte in Deutschland dafür sorgen, dass Menschen aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue vor einem anonymen Tribunal zur Anhörung erscheinen mussten.

Unter dem Titel »Vergessene Geschichte: Berufsverbote - politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland« zeigt das Berliner Haus der Demokratie eine Ausstellung zu diesen Fällen. Neben einem Exkurs in die Zeiten des preußischen Obrigkeitsstaates, der Weimarer Republik und der NS-Zeit wird ausführlich dargestellt, wie bereits 1950 Berufsverbote verhängt wurden.

Zu den ersten Opfern gehörte der jüdische Kommunist Alphonse Kahn. In Frankreich wegen seiner Aktivitäten in der Resistance mehrmals ausgezeichnet, wurde er in Rheinland-Pfalz wegen seiner KPD-Mitgliedschaft als Leiter des Landesamtes für Wiedergutmachung entlassen. Der Radikalenerlass setzte diese Praxis fort. Betroffen waren vor allem Menschen, die sich nach dem gesellschaftlichen Aufbruch Ende der 1960er Jahre politisiert hatten. Gründe für ein Berufsverbot waren nicht nur Aktivitäten oder die Mitgliedschaft in einer kommunistischen Partei oder nahestehenden Organisation. Auch der Besuch von linken Veranstaltungen, Reisen in die DDR, kritische Darstellungen des CSU-Politikers Franz Joseph Strauß oder die Teilnahme an einen linken Chor konnten Zweifel an der Verfassungstreue wecken. Im Rahmen des Radikalenerlasses wurden 3,5 Millionen Menschen politisch überprüft. Mehr als 10 000 Berufsverbotsverfahren wurden eingeleitet, 2250 Bewerbern die Einstellung verweigert, 256 Beamte entlassen.

Die Ausstellung ist aber nicht allein von historischem Interesse: Seit 2012 vernetzen sich Betroffene von Berufsverboten und verlangen Rehabilitierung und Entschädigung für entgangenen Lohn und niedrige Renten. Die Betroffene Cornelia Boß-Ziegling bezeichnet auf der Eröffnungsveranstaltung einen Beschluss des niedersächsischen Landtags vom Dezember 2016 für beispielhaft, die Geschichte der Berufsverbote aufzuarbeiten. Bisher konnten zudem alle Versuche, die Praxis des Radikalenerlasses wieder zu beleben, verhindert werden. Am 1. Januar 2017 wurde Karem Schamberger am Institut für Kommunikationswissenschaften an der Universität München angestellt. Zuvor war das DKP-Mitglied ins Visier des Verfassungsschutzes geraten.

Auf der Eröffnungsveranstaltung gaben Besucher die Anregung, man solle mit dem linken Flügel der DDR-Opposition kooperieren, der Repressionen und Bespitzelung beklagte. Schließlich gehöre das aus der DDR-Bürgerbewegung hervorgegangene Haus der Demokratie neben dem BAOBAB-Infoladen, dem Verein Eine Welt e-V. und der Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote zu den Organisatoren der Ausstellung.

Die Ausstellung ist noch bis 8.2.2017 werktags zwischen 10 und 17 Uhr im Haus der Demokratie zu sehen.

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