Nur eine Frage der Definition?

Das Gefährdungspotenzial von hormonähnlichen Substanzen für den Menschen ist umstritten - ebenso die Art und Weise, wie der Umgang mit ihnen geregelt werden sollte. Von Bernd Schröder

  • Bernd Schröder
  • Lesedauer: 5 Min.

Seit einigen Jahren machen chemische Verbindungen von sich reden, die aufgrund ihrer molekularen Struktur die natürliche biochemische Wirkung von Hormonen nachahmen und beeinflussen können: die sogenannten endokrinen Disruptoren (ED) oder Umwelthormone. Wissenschaftler berichten immer wieder von Effekten, die schon bei geringen Konzentrationen dieser Stoffe auftreten können. Wie etwa bei den nicht natürlich vorkommenden Nonylphenolen, die mittlerweile in der EU in zahlreichen Anwendungen verboten sind: Wenige Mikrogramm pro Liter im Wasser führten in Labortests bei Fischen zu ausschließlich weiblichen Nachkommen.

ED werden zunehmend mit schädlichen Folgen für Wachstum und Entwicklung auch beim Menschen in Verbindung gebracht. Sie können unter anderem zu erhöhten chronischen Krankheitsbelastungen wie Fettleibigkeit und Diabetes beitragen oder die Funktionen der Fortpflanzungsorgane und der Schilddrüse beeinträchtigen.

Ein gemeinsamer Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Internationalen Programms für Chemische Sicherheit (IPCS) aus dem Jahre 2002 verdichtete bekannte ED-Merkmale zu einer international anerkannten wissenschaftlichen Definition dieser Stoffe. Was jedoch für die Genehmigungsbehörden endokrine Disruptoren sind, blieb Gegenstand anhaltender Diskussionen - bisher ohne eindeutige Antwort.

Eine tiefe Kluft trennt die Ansichten von Wissenschaftlern und Regulatoren in der Frage, welche Tests geeignet sind, um Stoffe als endokrine Disruptoren zu identifizieren.

Die Studien in Industrie und Behörden orientieren sich an genormten Richtlinien, die mit ihrer Jahrzehnte zurückliegenden Einführung die Qualität und Reproduzierbarkeit solcher Erhebungen sicherstellen sollten.

Kritiker aus dem akademischen Umfeld führen ins Feld, dass einige diese standardisierten Tests auf veralteten Methoden beruhen und nun zum Hindernis für die Etablierung modernster Methodik würden. Die Industrie steht der Hinzuziehung solcher neuen Methoden ablehnend gegenüber, obwohl in den letzten Jahren eine beträchtliche Menge neuer Erkenntnisse auf ihr Konto gingen - mit zum Teil besorgniserregendem Charakter.

In den USA versuchen Akademiker und Regulatoren, die Kluft zwischen beiden Seiten zu überbrücken. Im CLARITY-BPA-Projekt arbeiten zwölf Universitätslabors und das Toxikologiezentrum der Food and Drug Administration (FDA) daran, das Protokoll standardisierter Tests mit Erkenntnissen neuester Methoden zu verbinden - für die Beteiligten ein Zusammenprall der Kulturen.

Das Projekt soll neue Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von Bisphenol A (BPA) liefern, dem in der Öffentlichkeit vielleicht bekanntesten ED-Vertreter. Produktion und Verkauf von Babyflaschen aus BPA-haltigem Polycarbonat sind mittlerweile verboten. In anderen Anwendungen gilt BPA weiterhin als sicher. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam 2015 im Rahmen einer Neubewertung von BPA zum Schluss, dass von der Substanz keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher ausginge.

Ein weiteres Ergebnis der EFSA-Neubewertung war die Schlussfolgerung, dass die vorliegenden Daten keine Beweise dafür lieferten, dass BPA schädliche Wirkungen für die Gesundheit speziell bei niedrigen Dosen habe. Folglich sieht man auch keine Notwendigkeit, ED anders zu behandeln als weitere Substanzen mit Gesundheits- oder Umweltbedenken.

Die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei ED sind seit Jahren umstritten, ebenso Hypothesen zur Wirkung niedriger Dosen und deren biologischer Bedeutung: Handelt es sich um eine schädliche Wirkung oder nur um eine Anpassungsreaktion des Organismus? Die Prüfung dieser Hypothesen wäre entscheidend für die Einschätzung der ED. Denn sollten sie sich beweisen lassen, stünden Umwälzungen bei grundlegenden Konzepten der Toxikologie und der Risikobewertung ins Haus.

Die Regulierung von ED in der EU liegt im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission. Dort baut man auf den wissenschaftlichen Rat der EFSA. 2015 hatte der Europäische Gerichtshof auf eine Untätigkeitsklage entschieden, dass die EU-Kommission durch fortgesetztes Bremsen gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen hat, nach denen bis Ende 2013 einheitliche Kriterien zur Bestimmung hormonell schädigender Eigenschaften festgelegt worden sein sollten.

Ein 2013 erschienener gemeinsamer WHO/UNEP-Bericht erklärte die herkömmliche Risikobewertung im Falle endokriner Disruptoren für ungeeignet. Vielmehr sieht der Bericht diese Verbindungen als eine globale Bedrohung, für die eine Lösung gefunden werden müsse. Seit dem zehn Jahre zurückliegenden WHO/IPCS-Bericht waren neue Gesichtspunkte hinzugekommen, wie etwa über Generationen weitergereichte Effekte oder komplexe Wirkungen von ED-Cocktails. Das WHO-Papier geht von bis zu 800 bekannten Substanzen mit ED-Potenzial aus, die teilweise in großen Mengen hergestellt werden.

Bei der EFSA ließ man sich durch den WHO/UNEP-Bericht jedoch nicht von der einmal eingeschlagenen Marschrichtung abbringen. Kritiker sehen hier eine Abkehr vom Prinzip einer Politikgestaltung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, hin zu politikbasierter Interpretation der Wissenschaft. Der Streit um die Einführung wissenschaftlich gesicherter Kriterien, die definieren, was unter einem endokrinen Disruptor im regulatorischen Kontext zu verstehen ist, berührt die wirtschaftlichen Interessen insbesondere der chemischen Industrie.

2009 hatte das Europäische Parlament für eine neue Pestizidregulierung gestimmt: Pestizide, die bereits als ED definiert wurden, sollten nicht mehr auf den Markt kommen bzw. weiter eingesetzt werden, es sei denn, die Exposition bliebe vernachlässigbar. Dieser von Umweltwissenschaftlern favorisierte gefahrenbasierte Ansatz führte zu Spannungen mit internationalen Handelspartnern, allen voran mit den USA.

Mittlerweile drängt die EU-Kommission mit einem aktuellen Vorschlag auf einen stärker risikobasierten Ansatz der Pestizidregulierung. Sie hat den ursprünglichen Text abgeändert: Nun sei es ausreichend, das Risiko von Fall zu Fall zu bewerten, falls Probleme nach der Markteinführung aufträten.

Die Umsetzung entspräche einer Abkehr vom Vorsorgeprinzip, das eine tragende Säule der europäischen Umweltpolitik ist und dem zufolge Belastungen oder Schäden für Umwelt und Gesundheit von vornherein zu vermeiden oder weitestgehend zu verringern sind. Dieses Prinzip kollidiert mit den Auffassungen zur Regulierung von Chemikalien in Nordamerika: Dort werden Substanzen in einem risikobasierten Ansatz erst reguliert, wenn ihre Schädlichkeit für Umwelt und Gesundheit durch wissenschaftliche Studien zweifelsfrei belegt werden.

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