17 Angriffe aufs Kirchenasyl

Evangelische Landeskirche in Bayern beklagt Ermittlungen gegen Pfarrer

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Coburg. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Bamberg jüngst ihre Ermittlungen gegen die Haßfurter Pfarrerin Doris Otminghaus gestoppt, die mehreren Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt, von einer Entspannung der Situation kann aus Sicht der bayerischen evangelischen Landeskirche aber nicht die Rede sein. Sie zeigt sich besorgt über fortlaufende Ermittlungen gegen Pfarrer, die wie Otminghaus Asylbewerber aufnehmen. Inzwischen würden sogar Ermittlungen »in ganz alten Fällen« eingeleitet, sagte der zuständige Oberkirchenrat Michael Martin am Mittwochabend vor der in Coburg tagenden Landessynode. Als Beispiel nannte er einen Fall, der bereits vor Monaten mit dem Flüchtlingsbundesamt gelöst worden sei.

Martin hält die Einleitung solcher Ermittlungsverfahren unverhältnismäßig. Die Fälle seien schon lange bekannt und zunächst kein Anlass für ein Vorgehen der Behörden gewesen. Derzeit wisse die bayerische Landeskirche von 17 Ermittlungsverfahren, die Zahl dürfte aber inzwischen höher liegen, erklärte der Oberkirchenrat.

Rechtlich angreifbar ist das Vorgehen der Ermittlungsbehörden nicht, das Kirchenasyl befindet sich in einer juristischen Grauzone. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) bewertet die jüngsten Ermittlungen nicht als »Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls«. Aber die Gewährung von Kirchenasyl sei in der Regel eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, stellte er klar. »Und die müssen unsere Staatsanwälte verfolgen.«

Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) »Asyl in der Kirche« bewertet das Vorgehen jedoch anders. Sie sieht in dem Vorgehen eine »Kriminalisierung von Menschen, die gewaltfrei dafür eintreten, Menschenrechte zu achten und Leben zu schützen«. Die Ermittlungen wirkten wie »ein Einschüchterungsversuch«, sagte die Vorstandsvorsitzende Dietlind Jochims unlängst.

Derzeit gibt es nach Angaben der BAG 316 Kirchenasyle mit 531 Personen in Deutschland, darunter seien 141 Kinder. Kirchenasyl wird laut Martin nur in humanitären Ausnahmefällen gewährt, sei also »Ultima Ratio«. Die evangelische Landeskirche melde Kirchenasyle umgehend den zuständigen Ausländerbehörden und dem Flüchtlingsbundesamt - wie dies eine Absprache zwischen dem Bundesinnenministerium und den Kirchen vorsieht. Geheime Kirchenasyle lehne sie ab. sot

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