Ernährung in der Ganztagsschule
Bildungsrauschen
Über Geschmack muss man streiten, nicht jedes Kind liebt die durchaus sinnvolle gesunde Ernährung. Um dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgegebenen Ziel einer umfassenden Ernährungsbildung gerecht zu werden, braucht es deshalb Beratung, Austausch und Auseinandersetzung mit dem Thema seitens der Eltern, Pädagogen und Kinder. Das sollen die auf Landesebene arbeitenden »Vernetzungsstellen Schulverpflegung« gewährleisten. Einige stellt das BMBF auf ganztagsschulen.org vor. So Niedersachsen mit ihren Ansprechpartnern in Lüneburg, Braunschweig und Osnabrück. Deren Träger ist die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., gefördert vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Kontaktstellen bieten Lehrerfortbildung, Beratung, Materialien oder einen »Speiseplancheck für Schulmensen« an. Sie haben in ihrer Arbeit einen steten Beratungsbedarf aller Akteure registriert.
In Sachsen-Anhalt arbeitet die Vernetzungsstelle bereits seit sieben Jahren. Ihrer Erfahrung nach brauche es nicht nur »Engagement der Akteure vor Ort, sondern auch politische Weichenstellungen«, wie »bessere Ausstattung der Speiseräume, Verbindlichkeiten zur Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards, eine stärkere Verankerung der Ernährungsbildung im Lehrplan oder die Subventionierung der Schulverpflegung«.
Doch die Entwicklung eines Bewusstseins hinsichtlich gesunder Ernährung kostet Geld. Und so wundert es kaum, dass die Vernetzungsstellen freien Trägern überantwortet wurden. Gut ist, dass sie aufklären und kontrollieren können. Zum Beispiel in Berlin. Laut vernetzungstelle-berlin.de bezuschusst das Land die Mittagsessen einkommensunabhängig, pro Kopf fällt für die Eltern aber ein Eigenanteil von 37 Euro pro Monat an. Dies gilt jedoch nur für gebundene Ganztagsgrundschulen, in denen alle Schüler ganztägig die Schule besuchen. Beim offenen Ganztagsbetrieb werden nur die Eltern bezuschusst, deren Kinder das Ganztagsangebot annehmen, und hier auch nur die, die einen »Betreuungsbedarf durch das Bezirksamt« bescheinigt bekommen. Rund 60 Prozent der Schüler fallen unter diese Regelung. Für alle anderen beträgt der Vollkostenpreis 65 Euro pro Monat. Eltern, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, werden mit einem Euro pro Essen zur Kasse gebeten. Bei einer Fünf-Tage-Woche betragen demnach die Kosten, die von diesem Personenkreis selbst getragen werden müssen, 20 bis 25 Euro pro Monat. Zudem sieht eine Härtefallregelung eine zeitlich befristete Minderung oder vollständige Aufhebung des Eigenanteils vor. Ob ein Härtefall eingetreten ist, entscheidet die Schulleitung.
Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2014, als der Eigenanteil drastisch erhöht wurde. Pikant ist, dass die Gelder für das Mittagessen Teil des Globalhaushaltes der Bezirke und nicht zweckgebunden sind. Weiterführende Schulen müssen Mittagessen anbieten, erhalten aber keinen staatlichen Zuschuss. Lena Tietgen
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