Auch ungeborene Schafe schützen
Niedersachsens Agrarminister und Mitstreiter im Bund wollen Schlachtverbot ausweiten
Qualvoll ersticken ungeborene Kälbchen im Mutterleib, wenn die Kuh der Bolzenschuss trifft oder das Messer des Metzgers sie tötet. Um solch ein Leiden künftig zu verhindern, hatte der Bundestag vor kurzem ein Gesetz beschlossen, das besagt: Im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit dürfen Säugetiere nicht geschlachtet werden. Schafe und Ziegen aber sind ausgenommen von jenem Verbot, da es weiterer Erkenntnisse zu ihrer Haltung bedürfe, wie es hieß.
Nun soll jenes Gesetz am Freitag den Bundesrat passieren. Dort jedoch wird es Widerspruch geben: Von Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne), der sich besonders gegen die Ausnahmeregelung eingesetzt hat, und auch von weiteren Mitgliedern des Agrarausschusses. In einer Entschließung bemängelt jenes Gremium den im Bundesrat zur Debatte stehenden Gesetzestext. Der Ausschuss will ein Schlachtverbot, dass auch kleinere tragende Tiere berücksichtigt. Ausnahmen dürfe es nur im Fall von Tierseuchen geben.
Christian Meyer hatte sich schon im Herbst 2015 mit Fleischereiunternehmen, Tierschützern und Organisationen der Landwirtschaft darauf geeinigt, dass Kühe in Niedersachsen ab einem bestimmten Stadium der Trächtigkeit nicht mehr geschlachtet werden dürfen. Das ungeborene Rind, so mahnte der Minister seinerzeit, ist nach Überzeugung von Experten schon etwa 100 Tage vor der Geburt schmerzempfindlich. Zehn weitere Bundesländer unterstützten Meyers Initiative, doch es sollte noch geraume Zeit dauern, bis dass die Sache im Bundestag landete.
Bei ihrer aktuellen Intervention im Bundesrat wissen Meyer und seine Mitstreiter die Schaf- und Ziegenhalter hinter sich. Mehrere ihrer Berufsverbände, von der Wirtschaftsvereinigung Deutsches Lammfleisch bis zum Verein der Schaf- und Ziegenmilcherzeuger, haben eine »bundesweite Erklärung« gegen die Schlachtung »tragender kleiner Wiederkäuer« unterzeichnet und ihre Mitglieder zur Beachtung aufgefordert. Es sei eine ethische Verpflichtung, ungeborene Tiere vor Leiden zu bewahren, betonen die Verfasser.
Auch der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Politik, das Schlachten tragender Tiere grundsätzlich zu verbieten. Er zitiert eine Studie, der zufolge in Deutschland rund zehn Prozent aller geschlachteten Milchkühe tragend waren, die meisten von ihnen bereits im mittleren oder letzten Trächtigkeitsdrittel. Geburten auf Viehtransportern und Schlachthöfen seien keine Einzelfälle, geben die Tierschützer zu bedenken. Oder aber das Kalb verbleibe während des Schlachtvorgangs im Mutterleib, gelange dann »sterbend in die anschließende Schlachtabfallverwertung«.
Müsse ein tragendes Tier aus vernünftigem Grund getötet werden, etwa wegen einer schweren Verletzung, dann dürfe das nicht durch den Schlachter geschehen, mahnt der Tierschutzbund. Anzuwenden sei vielmehr eine Injektion, die zugleich das Leben des ungeborenen Tieres schmerzfrei beendet. Die Probleme, die in punkto tragender Rinder zu beobachten seien, gebe es auch bei anderen landwirtschaftlich genutzten Tieren, weiß die Organisation. Sie trägt den Vorstoß derer mit, die im Bundesrat die Erweiterung des Schlachtverbotes auf Schafe und Ziegen anstreben.
Ob es dazu am Freitag schon einen Beschluss in der Länderkammer geben wird, ist fraglich. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich - wie in vielen strittigen Fällen zwischen Bundestag und Bundesrat - zunächst der Vermittlungsausschuss beider Gremien mit dem Thema befassen wird.
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