Grüne scheitern mit Klage zur »Ehe für alle«

Richter in Karlsruhe sehen keinen Grund, dass ein Gesetzentwurf im Bundestag behandelt werden muss

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Karlsruhe. Die Grünen sind damit gescheitert, eine Bundestagsabstimmung über die Ehe für Schwule und Lesben vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen. Die Richter lehnten die Eilanträge ab, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Es gebe »keine Pflicht ..., über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden«, heißt es zur Begründung.

Die Grünen hatten bei Deutschlands höchstem Gericht beantragt, den Rechtsausschuss zu verpflichten, über die Gesetzentwürfe der Opposition und des Bundesrates zur »Ehe für alle« so zeitnah Beschluss zu fassen, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode darüber abstimmen kann. In dem Antrag beanstanden die Partei »die verfassungswidrige Praxis der Koalitionsfraktionen, die seit Monaten im Rechtsausschuss die parlamentarische Beratung der Vorlagen blockiert und damit eine abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages verhindert«.

Die »Ehe für alle« ist in der Großen Koalition umstritten. Die SPD ist grundsätzlich dafür, die Unionsparteien dagegen. Die Grünen, die Linksfraktion und der Bundesrat haben dazu Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Rechtsausschuss des Bundestags vertagte die Behandlung aber wieder und wieder. Nach Darstellung der Grünen habe er bereits 28-mal die Beratung ihres Entwurfes verweigert. nd

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