Wegen Sicherheitscheck den Flug versäumt - und nun?
Reiserecht
An der Sicherheitskontrolle wartete eine lange Schlange, in die sich die Familie einreihte. Nach einigen Minuten wurde die Familie von einem Flughafenmitarbeiter zu einem anderen Kontrollbereich geschickt mit dem Hinweis: Dort kämen sie schneller durch. Der Familienvater war skeptisch, folgte aber der Aufforderung. Doch auch am anderen Kontrollpunkt war der Andrang so groß, dass die Familie es nicht mehr rechtzeitig zum Gate schaffte. Sie verpasste die Maschine, wurde auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht und fuhr frustriert nach Hause. Der Familienvater verklagte den Flughafen auf Schadenersatz für die Mehrkosten von 613 Euro: Der Flughafenbetreiber habe die Kontrollen nicht richtig organisiert, kritisierte er.
So sah es auch das Amtsgericht Erding mit Urteil vom 23. August 2016 (Az. 8 C 1143/16). Eine ungewöhnliche Entscheidung im Reiserecht. Denn bisher wurden derartige Klagen immer mit der Begründung abgewiesen, dass Passagiere den Beförderungsvertrag mit einer Fluggesellschaft und nicht mit dem Flughafen schließen.
So argumentierte auch der Münchner Flughafenbetreiber, um die Forderung der Familie abzuwehren. Doch das Amtsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Flughafenbetreiber kontrolliere die Passagiere im Interesse der Airlines. Diese hätten ein elementares Interesse daran, dass rechtzeitig erscheinende Fluggäste auch rechtzeitig das Gate erreichten. Gegenüber den Fluggesellschaften sei der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Sicherheitskontrollen so effektiv zu organisieren, dass niemand zurückbleibe. Und dieses Vertragsverhältnis entfalte eine Schutzwirkung zu Gunsten der Passagiere.
Außerdem habe die Familie auf die Aussage des Mitarbeiters vertrauen dürfen, dass die Kontrolle an einem anderen Eingang schneller gehe. Fluggäste könnten nicht wissen, wo die Schlange am kürzesten sei oder die Kontrolle zügiger abgewickelt werde. Dass die Familie die Aufforderung des Mitarbeiters befolgte, sei daher verständlich - was hier dazu geführt habe, dass sie den Flug versäumte.
Allerdings treffe auch den Familienvater ein geringes Mitverschulden an dem Malheur, daher sei sein Anspruch auf Schadenersatz um 20 Prozent zu kürzen. Wenn es zeitlich eng werde und das Risiko bestehe, einen Flug zu versäumen, dürften Passagiere nicht geduldig in der Schlange stehen bleiben. Sie müssten nach vorne gehen und auf das Problem aufmerksam machen. OnlineUrteile.de
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