G20-Protestcamp verboten

Aktivisten bleibt nur noch Gang vor das Bundesverfassungsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat das von den Gegnern des G20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcamp verboten. In der Gesamtbetrachtung handle es sich bei dem Camp nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, entschied das Gericht am Freitag und gab damit einer Beschwerde der Hansestadt statt. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich, die Gegner können allenfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das Organisationsteam des Camps kündigte noch am Freitag an, den Schritt nach Karlsruhe zu gehen. »Wir nutzen alle legalen Mittel, um das Camp zu ermöglichen«, sagte Branco Geiger, Mitglied der Vorbereitungsgruppe, gegenüber dem »nd«.

Die Gegner des G20-Gipfels wollten im Stadtpark ein Protestcamp mit rund 3000 Schlafzelten für etwa zehntausend Teilnehmer errichten. In dem Camp sollten auch Veranstaltungen stattfinden. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht solch ein Camp gebilligt. AFP/nd

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