Bayern geht Sonderweg bei Erbschaftsteuer
Berlin. Nach dem mühsam ausgehandelten Kompromiss zur Besteuerung von Firmenerben zeichnet sich neuer Streit ab. Bayern schlägt bei der Umsetzung der im Herbst geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einen Sonderweg ein - die anderen 15 Bundesländer stehen dagegen hinter dem Anwendungserlass. Ein entsprechender Ländererlass zur Umsetzung der auf Druck des Bundesverfassungsgerichts geänderten Steuerprivilegien für Firmenerben gilt somit nur für die Finanzämter in 15 Bundesländern, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Freitag bestätigte. »Das ist ein einmaliger Vorgang«, sagte er. Kritiker vermuten, dass der Fiskus in Bayern die neuen Regeln weniger streng auslegen könnte als die Finanzämter in den anderen Ländern. dpa/nd
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