Chile: Parlament stimmt für Lockerung des Abtreibungsverbots
Bevor Regelung in Kraft tritt, entscheidet das Verfassungsgericht über eine Beschwerde der konservativen Opposition
Santiago de Chile. Nach mehrfacher Verzögerung hat das Parlament in Chile die Gesetzesinitiative der Regierung von Präsidentin Michelle Bachelet zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots verabschiedet. Nach der Abgeordnetenkammer votierte am Mittwoch auch der Senat mit 22 zu 13 Stimmen für die Reform, die Abtreibungen in drei Ausnahmefällen erlaubt: bei Vergewaltigung, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und wenn der Fötus nicht überlebensfähig ist.
Bevor die neue Regelung in Kraft tritt, muss nun das Verfassungsgericht über eine Beschwerde der konservativen Opposition entscheiden. Die Neuregelung verstoße gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Leben, argumentiert das konservative Parteienbündnis »Chile Vamos« laut einem Bericht der Zeitung »La Tercera«.
Seit 1989 sind Abtreibungen in dem katholisch-konservativ geprägten Land grundsätzlich verboten und werden mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Die Initiative der sozialdemokratischen Präsidentin Bachelet will Schwangerschaftsabbrüche in den drei Ausnahmefällen erlauben. Während Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtlerinnen sich seit Jahren für das Projekt einsetzen, machen Kirchen und konservative Kreise dagegen mobil. Die Bevölkerung spricht sich laut Umfragen mehrheitlich für die drei Ausnahmeregelungen aus.
Vor rund zwei Wochen hatte die Gesetzesinitiative einen Dämpfer erhalten. In der Abgeordnetenkammer verfehlte die Regierung die nötige Stimmenanzahl ganz knapp. Im Vermittlungsausschuss wurden strittige Punkte wie der Schwangerschaftsabbruch von Minderjährigen unter 14 Jahren erneut diskutiert. Das Gesetz ist ein zentrales Wahlversprechen von Präsidentin Bachelet, die sich bei den Präsidentenwahlen im November nicht zur Wiederwahl stellen kann. Agenturen/nd
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