Besitzer statt Minister

Medienmacher und Minister: Stephan Holthoff-Pförtner

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 2 Min.

Stephan Holthoff-Pförtner ist nicht mehr Medienminister in NRW. Der 68-Jährige Mitbesitzer der Funke Mediengruppe hat das Ressort für Medien aus seinem Ministerium abgegeben. Weiterhin ist er für Bundes- und Europaangelegenheiten und Internationales zuständig.

Als Armin Laschet vor zwei Monaten sein Kabinett vorstellte, war es eine Überraschung, dass Stephan Holthoff-Pförtner in ein Ministeramt berufen wurde. In der CDU war er zwar Landesschatzmeister, aber Holthoff-Pförtner war erst im November zum Präsidenten des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger gewählt worden. Dass der Mitbesitzer der Funke Mediengruppe, an der er 17 Prozent im Wert von etwa 250 Millionen Euro hält, dann ausgerechnet noch zum Medienminister ernannt wurde, sorgte schon zu Beginn für Irritationen.

Lauter wurde die Kritik, als sich Anfang August verschiedene Wissenschaftler zu möglichen Interessenkonflikten des Medienministers äußerten. In Nordrhein-Westfalen besitzt Funke große Tageszeitungen wie die WAZ und die NRZ und viele Lokalradios. Stimmrechte in der Führungsgruppe des Medienkonzerns hat Holthoff-Pförtner zwar an seinen Stiefsohn übertragen, doch Besitzer bleibt er.

In der Mitteilung zur Abgabe des Medienressorts heißt es, dies sei auf »seinen Wunsch« erfolgt. Außerdem wird Holthoff-Pförtner mit dem Satz zitiert: »Ich bedaure diesen Schritt, aber ich halte ihn für notwendig, damit diese Landesregierung unbeeinträchtigt für die Zukunftsfähigkeit unseres vielfältigen Medienstandorts Nordrhein-Westfalen arbeiten kann.«

Bekannt geworden ist Holthoff-Pförtner weder als CDU-Funktionär noch als Verleger, sondern als Anwalt. So verteidigte er den Schiedsrichter Robert Hoyzer im Fußball-Wettskandal oder den Duisburger Bürgermeister in einem Verfahren zur Loveparade Katastrophe 2010. Aus der Verteidigung von Helmut Kohl im CDU-Spendenskandal entstand eine Freundschaft. Kohl war bei Holthoff-Pförtners Verpartnerung mit seinem Lebensgefährten Trauzeuge.

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