Hohe Hürden für Familienschutz
Familienzusammenführung von Geflüchteten könnte nach der Bundestagswahl wieder auf die Tagesordnung kommen
Bleiben Kinder oder Ehepartner zurück, bestimmt die Angst um deren Sicherheit den Alltag vieler Geflüchteter. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Nils Muiznieks, mahnte kürzlich, Integration könne nur gelingen, wenn sie mit ihren Familien vereint seien. Horst Seehofer dagegen bezeichnete Familiennachzug am Mittwoch gegenüber der »Bild« als »Irrweg für Flüchtlinge, die nur vorübergehend bleiben können«
Auch auf Drängen des CSU-Politikers hatte Deutschland die Hürden beim Familiennachzug erhöht: 2016 setzte die Bundesregierung mit dem »Asylpaket II« den Familiennachzug für Geflüchtete, denen sogenannter subsidiärer Schutz zuerkannt wird, bis März 2018 aus. Erst danach dürfen die Betroffenen überhaupt beantragen, ihre Angehörigen zu sich nach Deutschland zu holen.
Im Wahlkampf sagen Politiker gern, was die Wähler wollen. Wir haben Bürgerinnen und Bürger selbst gefragt, was ihnen wichtig ist und was sie von der Politik erwarten. Wir haben die Versprechen der Parteien genauer angeschaut und nach guten Lösungen im Sinne der Bürger Ausschau gehalten.
Dafür hat “nd” folgende Menschen getroffen:
nd hat getroffen: einen Hochschulangestellten aus Cottbus, einen Kitaerzieher aus Gifhorn, einen Facharbeiter aus Berlin, eine geflüchtete Frau aus Syrien, einen Niedriglohnbeschäftigten aus Berlin, einen Wohnungslosen aus Hannover, einen Rentner aus Berlin, einen Studierenden aus Kassel, eine Erwerbslose aus Löbau (erscheint am 22. September).
Lesen Sie diese und viele weitere Texte zur Bundestagswahl 2017 unter: dasND.de/btw17
Der subsidiäre Schutz stellt im Vergleich zum Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen vergleichsweise niedrigeren Schutzstatus dar. Ihn bekommen all jene Asylsuchende, die zwar nicht individuell verfolgt werden, denen in ihrem Herkunftsland jedoch die Todesstrafe, Folter oder ein ernsthafter Schaden droht. Verbunden ist das mit einer zunächst nur einjährigen Aufenthaltserlaubnis. Zudem ist es seit der Gesetzesänderung ein effektives Mittel, den Familiennachzug zu begrenzen. Bis dahin erhielten syrische Kriegsflüchtlinge den vollen Flüchtlingsschutz. Und der subsidiäre Flüchtlingsschutz schränkte den Familiennachzug zu der Zeit nicht einmal ein.
Mit gutem Grund: Das Recht auf Familiennachzug ergibt sich aus dem »besonderen Schutz der Ehe und Familie«, der sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft ist - und den besonders die Christdemokraten unter Schutz stellen. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisierten die Beschränkungen des Familiennachzuges als »familienfeindliche Praxis« und forderten vor der Bundestagswahl vergeblich, die Beschränkung aufzuheben.
Die Opposition im Bundestag unterstützt die Forderung. Die LINKE will den Familiennachzug auf weitere Angehörige ausweiten. Die Grünen schreiben: »Nur wer seine Familie in Sicherheit und in seiner Nähe weiß, kann sich auf die neue Heimat mit aller Kraft einlassen.« Zumindest nicht verlängern will die SPD den ausgesetzten Familiennachzug, nachdem sie in der Großen Koalition zugestimmt hatte. Während der Familiennachzug weder bei der CDU noch bei der FDP im Wahlprogramm auftaucht, fordert die AfD, generell keine Familienmitglieder nach Deutschland zu lassen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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