- Politik
- Vor der Landtagswahl in Niedersachsen
Nur verschwommen gesehen
Ein Augenarzt in Niedersachsen soll einer Patientin ein AfD-Unterstützungsformular untergejubelt haben
Ein möglicher Fall von besonders dreister Wählertäuschung durch einen Kommunalpolitiker der AfD beschäftigt die Ermittlungsbehörden und den niedersächsischen Landeswahlausschuss. Der Vorwurf richtet sich gegen einen Kreistagsabgeordneten und Ratsherrn der Rechtsaußen-Partei aus Bad Pyrmont, im Hauptberuf ist der Mann Augenarzt. Er soll einer älteren Patientin, die nach einer Augentropfung nicht klar sehen konnte, ein Unterstützungsformular seiner Partei zur Unterschrift vorgelegt haben, ohne sie in Kenntnis zu setzen, um was es sich bei dem Papier handelte. Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt einen »Anfangsverdacht« gegen den Mediziner und hat ein Verfahren eingeleitet.
Die Schwiegertochter der 78-jährigen Patientin trat die Sache los, indem sie vergangene Woche die Polizei und die örtliche »Deister- und Weserzeitung« informierte. Durch die – bei Augenuntersuchungen nicht unübliche – Behandlung mit den Tropfen in der im Zentrum der Kurstadt gelegenen Praxis habe ihre Schwiegermutter nur noch ganz verschwommen sehen können. Als sie nach der Konsultation am Praxistresen eine Überweisung abholen wollte, habe der Arzt ihr ein Formular vorgelegt und sie aufgefordert, dieses zu unterzeichnen. Den Rest habe der Mediziner selbst ausfüllen wollen.
»Sie hat das DIN-A4-Blatt aber nicht unterzeichnet, weil sie nicht lesen konnte, was dort geschrieben stand«, berichtete die Schwiegertochter weiter. Stattdessen habe die Seniorin das Papier eingesteckt, mit nach Hause genommen und es dort – nachdem die Wirkung der Tropfen nachließ – gelesen. Die Schwiegermutter sei sehr erstaunt und sogar »verstört« gewesen, denn es habe sich gar nicht um ein medizinisches Formular, sondern um ein Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift der AfD zur Landtagswahl in Niedersachsen gehandelt.
Der Augenarzt, der im Kreistag seine Partei sowohl im Jugendhilfe- als auch im Schulausschuss vertritt und im Stadtrat der dreiköpfigen AfD-Fraktion vorsitzt, wollte auf Anfrage nicht zu dem Vorgang Stellung nehmen. »Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft«, so steht es im Strafgesetzbuch. Schon der Versuch sei strafbar. Ob es zum Prozess und sogar zu einer Verurteilung kommt, ist aber noch unklar.
Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks hat der Mediziner die Vorwürfe zurückgewiesen, er habe seinerseits Anzeige wegen Verleumdung und Rufmord gestellt. Konsequenzen für die Landtagswahl hat der Fall nicht. Aus dem Landeswahlausschuss in Hannover hieß es, die AfD habe auch ohne die Unterschrift der älteren Dame genug Unterstützer zusammen bekommen, um im entsprechenden Wahlkreis zur vorgezogenen Landtagswahl am 15. Oktober antreten zu können.
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