Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Berliner Landgericht sieht Vermieter durch Gesetz ungleich behandelt / LINKE sieht Regelung weiterhin als konform

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Jubel bei Vermieterverbänden wie Haus & Grund Berlin: Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin hält die mehr schlecht als recht funktionierende Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Die Richter sehen einen Verstoß gegen den gesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz. Den Vermietern in München sei es beispielsweise gestattet, im Vergleich zu Vermietern in Berlin pro Quadratmeter vermieteten Wohnraums wirksam einen um durchschnittlich 4,79 Euro und damit um 73,8 Prozent höheren Mietzins zu vereinbaren, heißt es in der Begründung. AfD und FDP in der Hauptstadt sehen sich in ihrer Ablehnung der Mietpreisbremse bestätigt.

»Der Beschluss zeigt, dass lediglich die 67. Kammer des Landgerichts Berlin die Mietpreisbremse für verfassungswidrig hält. Die 65. Kammer des Landgerichts hatte hingegen in einem vorigen Urteil die Mietpreisbremse grundsätzlich für zulässig erklärt. Somit wäre die Sache an das Bundesverfassungsgericht abzugeben gewesen. Das hat die Kammer aber nicht getan. Die Sache ist damit erledigt«, erklärt der Rechtsanwalt Daniel Halmer vom Rechtsdienstleister »wenigermiete.de«.

Trotzdem ist es durchaus interessant, die mehrseitige Begründung der Kammer aufmerksam zu studieren, denn es werden durchaus bedenkenswerte Fragen aufgeworfen, vor allem in Hinblick auf die sozialpolitischen Gesetzesziele. So jene, warum letztlich jedes Bundesland für sich entscheiden kann, ob es das Gesetz anwendet. Und auch, ob die gegenüber der Hauptstadt wesentlich höhere Münchner Mietspiegelmiete tatsächlich Geringverdiener vor Verdrängung schützt. Und auch, warum Vermieter, die bereits vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse wirtschaftlich bevorteilt werden gegenüber jenen, die stets einen moderaten Mietzins verlangt werden. Wer nämlich früher schon viel Geld verlangte, darf dies als eine Art Vertrauensschutz weiter tun.

»Wenn Mietpreisbremse flächendeckend gelten würde, wäre das Problem gelöst«, twitterte Caren Lay, mietenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, sprach mit Blick auf die Gerichtsentscheidung von einer »Ohrfeige für die Bundesregierung«.

Am Freitag wird das Land Berlin im Plenum des Bundesrats einen Gesetzesvorschlag für die Verschärfung der geltenden Mietpreisbremse einbringen, der die Position der Mieter stärken soll.

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