Bundesrat verschärft Verkehrssünder-Strafen
Berlin. Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, kann künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der die Behinderung von Rettungskräften künftig mit Bußgeldern von bis zu 320 Euro und Fahrverbot geahndet werden kann. Bisher waren bislang lediglich 20 Euro fällig. Anlass für die Neuregelung waren häufige Beschwerden von Rettungskräften, die bei der Anfahrt zu Unfallstellen durch Gaffer und unaufmerksame Autofahrer Zeit verloren. Zudem wird das Handyverbot im Auto verschärft: Fahrer dürfen dieses künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügt. Ohne diese Vorrichtung ist aber weiter eine »Blickzuwendung zum Gerät« erlaubt, die der Verkehrslage angemessen ist. AFP/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.