Lompscher und Holm Seit’ an Seit’

Senatorin kündigte Entwurf für verschärftes Zweckentfremdungsverbotsgesetz bei Veranstaltung an

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Noch im Herbst soll ein Entwurf für eine verschärfte Fassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes vorliegen. Das verkündet Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) bei einer Podiumsdiskussion mit dem Stadtsoziologen Andrej Holm, der kurzzeitig auch Berliner Wohn-Staatssekretär war, sowie Steve Rauhut, Direktkandidat der LINKEN in Mitte für den Bundestag. »Die Koalition hat sich darauf verständigt, das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in einer relativ strikten Form nachzubessern«, sagt Lompscher bei dem Gespräch am vergangenen Freitagabend. »Wir haben gerade gute Eckpunkte in der Koalitionsrunde besprochen«, erklärt die Senatorin.

Lompscher nimmt bei Veranstaltung auch das Wort »Enteignung« in den Mund. »Das ist ein Kampfbegriff geworden, der eigentlich gesetzlich klar geregelt ist«, sagt sie. »Das ist kein sozialistisches Teufelsinstrument, sondern wird jährlich mehrere Hundertmal bei Flächen für Verkehrsprojekte angewendet«, erklärt Holm. »Enteignung heißt nicht einfach wegnehmen, es gibt auch eine Entschädigung«, stellt der Wissenschaftler klar. Anwendbar wäre das nach den Vorstellungen Lompschers auf lange leerstehende und verkommende Wohnhäuser. »Wir wollen eine Treuhänderlösung«, sagt die Senatorin. Kommt ein Hauseigentümer den Forderungen nach Instandsetzung und Wiedervermietung der Flächen nicht nach, beauftragt der zuständige Bezirk zum Beispiel eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. Diese führt die nötigen Renovierungen durch und vermietet anschließend die wieder nutzbar gemachten Wohnungen. »Wenn der Eigentümer wieder in der Lage ist, die Vermietung selber sicherzustellen, kann er wieder selber über die Immobilie verfügen. Allerdings erst nach Ersatz der Auslagen, die dem Treuhänder bis dahin entstanden sind«, so Lompscher. Letztlich entspricht das dem in Hamburg angewandten Modell. Der rot-grüne Senat der Hansestadt ist des Kommunismus’ eher unverdächtig.

In der Einschätzung der Mietpreisbremse sind Holm, der Berater der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus ist, und Lompscher uneins. Sie sei »in ihrer Grundstruktur kein Beitrag zur sozialen Wohnraumversorgung«, sagt der Stadtsoziologe. »Wir brauchen die Mietpreisbremse, damit das Mietenniveau nicht vollkommen durch die Decke geht«, entgegnet die Senatorin.

Angesichts des Preisniveaus bei Neuvermietungen ist nach Veränderungen der persönlichen Situation auch der bedarfsgerechte Umzug in größere oder kleinere Wohnungen für viele Menschen unmöglich geworden. Ein Wohnungstausch durch wechselseitigen Eintritt in den Mietvertrag zu gleichbleibenden Konditionen könnte diese Problematik zumindest mildern. »Zunächst muss das Modell bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen ausprobiert werden, um es schließlich auf alle Vermieter auszuweiten«, fordert Holm. Das sei zwar Teil der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den Landeseigenen, sagt Lompscher. »Aber die sind keine großen Fans davon, weil sie durch neue Mietverträge mehr Einnahmen generieren können«, erklärt sie.

Auch um die Neuregelung der Mieten im alten Sozialen Wohnungsbau wird hart gerungen. »Die Diskussion gestaltet sich durchaus schwierig in der Koalition«, so Lompscher. »Ziel muss es sein, dass möglichst wenige betroffene Mieter Unterstützung beantragen müssen«, sagt Holm. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass viele Anspruchsberechtigte diesen Schritt nicht gingen. Das hängt wiederum davon ab, wie hoch die neu zu findende Richtsatzmiete schließlich ausfällt. Wenn sie eher niedrig angesetzt wird, böte das Eigentümern von teuer gebauten Häusern Klagemöglichkeiten. Entscheidet man sich für eine höhere Miete, freut sich mancher Hausbesitzer über eine Extrarendite auf Landeskosten.

»Was nutzt Rot-Rot-Grün hier, wenn wir keine bundesweiten Beispiele geben, wie es besser laufen kann«, bringt ein Gast die Erwartungshaltung auf den Punkt.

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