Aufarbeitung vor Gericht
Weltdokumentenerbe
Deutschland hat die Prozessdokumente des ersten Frankfurter Auschwitz-Verfahrens und die Constitutio Antoniniana für die Aufnahme in das Weltdokumentenerbe der UNESCO vorgeschlagen. Dies teilte die deutsche UNESCO-Kommission in Bonn mit. Ab Dienstag berät das zuständige Komitee der Organisation in Paris über Neuaufnahmen in die Liste der kulturhistorisch wertvollen Dokumente. Insgesamt liegen dafür 130 Nominierungen vor.
Der erste Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht in Frankfurt am Main von 1963 bis 1965 gilt als Meilenstein in der deutschen Vergangenheitsbewältigung sowie der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen. In ihm wurde erstmals der im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verübte millionenfache Massenmord in allen Facetten vor einer breiteren Öffentlichkeit beleuchtet.
Bei der Constitutio Antoniniana handelt es sich um ein Dokument, mit dem der römische Kaiser M. Aurelius Severus Antonius allen freien Bewohner des römischen Reiches das Bürgerrecht verlieh. Das schätzungsweise im Jahr 212 oder 213 verfasste Schriftstück gilt laut UNESCO-Kommission als das erste bekannte Dokument, das ein weit gefasstes Bürgerrecht dieser Art formuliert. Das einzige heute noch erhaltene Exemplar lagert an der Justus-Liebig-Universität Gießen. AFP/nd
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