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Prozess gegen Menschenrechtler fortgesetzt

Amnesty forderte die Freilassung ihres türkischen Vorsitzenden Kilic und einen Freispruch für alle elf Angeklagten

  • Lesedauer: 2 Min.

Istanbul. Vier Wochen nach der Freilassung des Deutschen Peter Steudtner aus türkischer Untersuchungshaft ist der Prozess gegen ihn und zehn weitere Menschenrechtler in Istanbul fortgesetzt worden. Zum Auftakt des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch wurde der Amnesty-Vorsitzende in der Türkei, Taner Kilic, vernommen. Kilic sitzt in Izmir unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft und wurde per Video in den Gerichtssaal in Istanbul geschaltet.

Amnesty forderte die Freilassung von Kilic und einen Freispruch für alle elf Angeklagten. Der Türkei-Experte der Organisation, Andrew Gardner, schrieb auf Twitter: »Diese Farce sollte heute enden.« Ein Urteil in dem Verfahren wurde am Mittwoch nicht erwartet. Das deutsche Generalkonsulat und andere ausländische Vertretungen entsandten Beobachter zu dem Prozess.

Steudtner, seinem schwedischen Kollegen Ali Gharavi und neun türkischen Menschenrechtlern wird »Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation« beziehungsweise Terrorunterstützung vorgeworfen, worauf bis zu 15 Jahre Haft stehen. Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Zum Prozessauftakt am 25. Oktober hatte das Gericht alle Angeklagten bis auf Kilic aus der U-Haft entlassen. Steudtner und Gharavi reisten am Tag darauf nach Berlin. Sie nehmen an der Fortsetzung des Verfahrens in Istanbul nicht teil.

Kilic werden von der Staatsanwaltschaft Verbindungen zur Gülen-Bewegung vorgeworfen, die die türkische Regierung für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich macht. Unter den elf Angeklagten ist auch Amnesty-Landesdirektorin Idil Eser.

Steudtner, Gharavi und acht türkische Menschenrechtler waren am 5. Juli bei einem Workshop auf einer Insel vor der Küste Istanbuls unter Terrorverdacht festgenommen worden. Kilic war bereits im Juni im westtürkischen Izmir in Untersuchungshaft genommen worden, sein Fall wurde der Anklageschrift gegen die anderen Menschenrechtler vor Beginn des Verfahrens hinzugefügt. dpa/nd

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