- Politik
- Repression in der Türkei
Mesale Tolus Ehemann aus Gefängnis entlassen
Suat Corlu war wie seine Frau seit April inhaftiert / Hoffnung auch für deutsche Journalistin / Türkei reichte Stellungnahme zu Deniz Yücel beim EGMR ein
Istanbul. Für die wegen Terrorvorwürfen in der Türkei inhaftierte deutsche Journalistin Mesale Tolu gibt es neue Hoffnung. Wie der SWR von ihren Verwandten in Deutschland erfuhr, wurde der ebenfalls wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagte Ehemann Tolus, Suat Corlu, freigelassen. Laut Tolus Bruder Hüseyin Tolu hat ein Gericht in Istanbul dies an seinem ersten Prozesstag am Dienstag angeordnet. Corlu saß seit April in Untersuchungshaft.
Ali Rikza Tolu, der Vater von Mesale Tolu, sagte der »Schwäbischen Zeitung«, er hoffe, dass nun auch seine Tochter beim nächsten Prozesstermin am 18. Dezember freigesprochen werde: »Denn der gleiche Richter, der Mesale festgenommen hat, hat nun ihren Ehemann freigesprochen.« Er gehe daher davon aus, »dass wir am 18. Dezember den gleichen glücklichen Abend wie heute erleben werden«, sagte der Vater der Journalistin.
Mesale Tolu wird ebenfalls die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation sowie die Verbreitung »terroristischer Propaganda« vorgeworfen. Die 33-Jährige hatte zuletzt für die linke Nachrichtenagentur »Etkin News Agency« gearbeitet. Sie war am 30. April bei einer Razzia in ihrer Wohnung festgenommen worden und sitzt seit Anfang Mai in Untersuchungshaft. Ihr drohen bei Verurteilung mehr als zehn Jahre Gefängnis. Vertreter der Bundesregierung können Tolu am 1. Dezember erneut im Gefängnis besuchen.
Tolu hat türkische Wurzeln, besitzt seit 2007 allerdings nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit dem Putschversuch im Juli 2016 bringt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan kritische Medien mit Repressionen systematisch zum Schweigen.
Nach Angaben der Außenamtssprecherin befinden sich derzeit neun Deutsche in der Türkei aus politischen Gründen in Haft. In drei Fällen - alles Betroffene mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft - werde der Bundesregierung derzeit keine konsularische Betreuung erlaubt.
Türkei gibt Stellungnahme zur Inhaftierung Yücels ab
Im Fall des seit nunmehr sieben Monaten inhaftierten »Welt«-Korrespondenten Deniz Yücel ist dagegen kaum Bewegung zu erkennen. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) inzwischen die Stellungnahme der türkischen Regierung zur Beschwerde Yücels erhalten. Die Antwort Ankaras sei am Dienstagnachmittag eingetroffen - wenige Stunden vor Ablauf der letzten Frist, sagte eine Sprecherin des Straßburger Gerichts. Zu dem Inhalt machte der Gerichtshof keine Angaben. Zunächst werde Yüzels Anwalt darüber informiert, hieß es.
Ursprünglich sollte die türkische Regierung bereits Ende Oktober zu den Vorwürfen des Journalisten Stellung nehmen. Auf Antrag Ankaras verlängerte der Gerichtshof die Frist zwei Mal - zuletzt bis Dienstag um Mitternacht.
Yücel wurde am 14. Februar festgenommen, nachdem er sich bei der Polizei in Istanbul gemeldet hatte, um Fragen der Ermittler zu beantworten. Am 27. März wurde er nach Angaben des Straßburger Gerichtshofs vom Staatsanwalt zu einigen Artikeln vernommen, die er für »Die Welt« geschrieben hatte. Am gleichen Tag ordnete ein Richter seine Untersuchungshaft an. Im Haftbefehl werden ihm Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen.
Mehrere Anträge des 44-Jährigen auf Freilassung wurden abgewiesen, zuletzt am 29. März vom türkischen Verfassungsgericht. Daraufhin wandte sich der Journalist an den Gerichtshof für Menschenrechte. Er wirft der Türkei unter anderem Verstöße gegen sein Recht auf Freiheit und gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit vor.
Gemäß der üblichen Prozedur bat der Gerichtshof die türkische Regierung Anfang Juli um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Unter anderem sollte sie begründen, wieso die Untersuchungshaft seit nunmehr sieben Monaten andauert. Laut Artikel 5 der Menschenrechtskonvention soll eine Untersuchungshaft auf eine »vernünftige Dauer« beschränkt werden.
Ausnahmen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweise zerstört oder Zeugen besticht. Außerdem soll Ankara zu dem Vorwurf Yücels Stellung nehmen, dass seine Kritik an der türkischen Regierung der eigentliche Grund für seine Inhaftierung ist.
Yücel fordert von der türkischen Justiz einen fairen und schnellen Prozess. In einem Interview mit der Zeitung »taz« äußerte er vor rund zwei Wochen zugleich die Hoffnung, dass der Gerichtshof für Menschenrechte rasch über seine Beschwerde entscheiden werde.
Das Straßburger Gericht hatte angekündigt, die Beschwerden mehrerer in der Türkei inhaftierter Journalisten würden vorrangig behandelt. Dennoch ist einem Sprecher zufolge erst in einigen Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen. Agenturen/nd
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