Wenn die Stadt um die Ehre ersucht

Demokratisch, sozial und nicht immer ganz freiwillig

Dorfvorstand und Pfarrgemeinderatsmitglied, THW-Katastrophenhelfer und Kassenwart im Kaninchenzüchterverein, Schülerlotse und Hospizhelfer, Gerätewart im Sportverein und Mitläufer bei Amtsbesuchen von Migranten - die Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeit sind vielfältig. Das liegt womöglich auch daran, dass es keine feststehende Definition gibt, was Ehrenamt eigentlich genau ist. Häufig wird darunter eine freiwillige, am Gemeinwohl orientierte, unbezahlte, selbst- oder mitbestimmte Aktivität oder Arbeit in einer entsprechenden Non-Profit-Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung verstanden.

Die Freiwilligkeit ist bisweilen aber ziemlich relativ, etwa wenn man an ehrenamtliche Richter denkt: So muss schon in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sein, wer eine gesetzlich mögliche Berufung zum Schöffen zurückweisen will. Auch sind ehrenamtliche Tätigkeiten häufig nicht ganz unentgeltlich: Es gibt sogenannte Aufwandsentschädigungen, die bis zu einem Betrag von 720 oder 2400 Euro steuerfrei sind, je nachdem, ob man eine einfache oder eine Übungsleitertätigkeit verrichtet. Oft sind Ehrenamtler von ihrer Organisation gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert.

Das Ehrenamt ist historisch eng mit der Entwicklung der staatlichen Demokratie verbandelt. Im antiken Griechenland wurde von den männlichen Bürgern erwartet, in politischen Versammlungen über die Geschicke der Stadt zu beraten. Indes war dies zeitlich nur möglich, da Frauen und Sklaven alle Arbeiten verrichteten. Im Mittelalter kam mit der - von der Bibel angeregten - Verteilung von Almosen an die Armen der soziale Touch dazu.

Die preußische Städteverordnung von 1808 ergänzte noch den staatlichen Gedanken: Als den Kommunen erstmals so etwas wie Selbstverwaltung zugebilligt wurde, erhielten sie auch die Möglichkeit, für die Erfüllung wichtiger Aufgaben Ehrenbeamte zu akquirieren: »Jeder Bürger ist schuldig, öffentliche Stadtämter zu übernehmen und solche, womit kein Diensteinkommen verbunden ist, unentgeltlich zu verrichten. Bei letztern soll jedoch die Dauer der Verwaltung auf eine bestimmte Zeit beschränkt und der Betrag der dabei vorfallenden Kosten von der Gemeine vergütet werden«, hieß es in den Paragrafen 191 und 192.

Bis heute ist das Ehrenamt eng mit Staat und Gemeinwesen verbunden. Und manchmal gibt der Staat auch etwas zurück: Anlässlich des Tages des Ehrenamtes zeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Montag 15 Frauen und 10 Männer aus allen Bundesländern in Schloss Bellevue für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland aus.

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