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Initiatoren von Betriebsratswahlen schützen
Gewerkschafter Rudolf Luz über gute Betriebsräte und warum man nicht erst bei Ärger einen gründen sollte
Was macht einen guten Betriebsrat aus?
Er muss eine gute Verankerung in der Belegschaft haben. Er muss kompetent sein, sich mit den wichtigen Themen im Betrieb auskennen. Und er arbeitet eng mit seiner zuständigen Gewerkschaft zusammen. Er muss auf gleicher Augenhöhe mit dem Unternehmer verhandeln können und von diesem respektiert werden. Dann ist der Betriebsrat in der Lage, nicht nur Positionen zu vertreten, sondern die wichtigen betrieblichen Themen auch tatsächlich zu gestalten.
Welche Themen sind das?
Die Themenpalette ist vielfältig: Der Betriebsrat gestaltet zum Beispiel Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitregelungen wie Mobilem Arbeiten und kümmert sich um die Qualifikation der Beschäftigten, damit sie die Herausforderungen der Digitalisierung bewältigen können. Es geht um Standort- und Beschäftigungssicherung. Und er leistet Unterstützung in Konfliktfällen mit dem Arbeitgeber oder verhandelt schlimmstenfalls Sozialpläne für die Beschäftigten bei Insolvenzen.
Gewerkschaften bieten Schulungen für beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit an. Denn ein Betriebsrat sei besonders erfolgreich, wenn er die Kolleginnen und Kollegen einbezieht. Klingt, als wäre das nicht selbstverständlich. Was lief da in der Vergangenheit falsch?
Es ist nichts falsch gelaufen, aber die Zeiten verändern sich. Früher waren betriebliche Regelungen weniger differenziert. Heute brauchen wir in den Betrieben mehr passgenaue Regelungen. Dazu kommt, dass die Menschen selbstbestimmter arbeiten wollen und dann müssen wir ihnen auch mehr Gestaltungsrechte geben.
Was heißt das konkret?
Wir müssen herausfinden, welche Erwartungen die Beschäftigten haben und auf dieser Grundlage mit dem Arbeitgeber reden.
Früher haben sich Betriebsräte weniger für die Wünsche der Beschäftigten interessiert?
Nein, früher war die Arbeitsorganisation anders. Bis zu den 70er Jahren gab es zum Beispiel starre Arbeitszeiten. Heute ist flexibles mobiles Arbeiten möglich. Betriebsräte müssen dabei sicherstellen, dass die Beschäftigten ihre Zeitsouveränität behalten. Auch den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten kommt dabei eine wichtige Rolle zu, denn sie vermitteln zwischen Beschäftigten und Betriebsrat.
Können die ihn nicht direkt ansprechen?
In großen Betrieben funktioniert das nicht. Da gibt es für 800 Beschäftigte je ein Betriebsratsmitglied. Durch die Vertrauensleute gibt es schon in den einzelnen Abteilungen ein Netzwerk von Ansprechpartnern. Damit ist der Kontakt direkter: Pro 30 Beschäftigte gibt es eine Vertrauensfrau oder einen Vertrauensmann. Gute Kommunikation ist gerade in dieser schnelllebigen Zeit Voraussetzung für gute Entscheidungsprozesse.
Betriebsräte müssen ihren Betrieb und ihre Beschäftigten im Blick haben. Wie kann man daraus entstehendem Standort- und Konkurrenzdenken entgegenwirken?
Deswegen ist die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften wichtig, die ja einen umfassenderen Blick haben. Außerdem sind Betriebsräte in größeren Betrieben auch in Konzern- und Gesamtbetriebsratsgremien sowie in europäischen Betriebsräten organisiert. Diese übergreifende Koordination und Zusammenarbeit ist wichtig, um die Solidarität zu stärken.
Im Jahr 2016 wurden etwa 40 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft durch Arbeitnehmervertretungen repräsentiert. Das heißt umgekehrt, die Mehrzahl der Beschäftigten hat keine Vertretung. Wie kommt das?
In der Metallbranche erleben wir seit 2014 eine Trendwende. Seither wurden über sieben Prozent mehr Betriebsräte gegründet. Gerade das deutsche Modell der Mitbestimmung hat dazu beigetragen, die Wirtschafts- und Finanzkrise zu meistern.
Das hat Beschäftigte motiviert, Betriebsräte zu gründen?
Die Stimmung hat sich verändert. Im Jahr 2003 gaben Leute wie der BDI-Präsident Michael Rogowski den Ton an mit Aussagen wie, man solle das Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträge auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Inzwischen haben Politik und Belegschaften immer mehr erkannt, dass Mitbestimmung notwendig ist und Unternehmen mittel- und langfristig sogar erfolgreicher macht.
Dennoch gibt es bis heute große weiße Flecken bei der Mitbestimmung. Woran liegt das?
Zum Teil hängt das mit Unternehmensgründungen in neuen Wirtschaftsbereichen zusammen. Kleinere Betriebe sind traditionell mitbestimmungsfeindlicher, weil dort eher so etwas wie Gutsherrenmentalität herrscht. Es gibt aber durchaus auch mittelgroße bis große Firmen etwa im IT-Bereich, die von ihrem Selbstverständnis Mitbestimmung nicht befürworten.
Wie können Gewerkschaften so eine Unternehmenskultur knacken?
Durch Überzeugungsarbeit, dass in allen Betrieben Arbeitnehmervertretungen gebraucht werden, die die Arbeitsbedingungen nachhaltig mitgestalten. Leider entsteht der Wunsch nach einem Betriebsrat oft erst, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät und man den Leuten deshalb ans Geld will. Dann steht ein neugegründeter und somit unerfahrener Betriebsrat gleich vor einer Herkulesaufgabe. Besser ist es deshalb, Arbeitnehmervertretungen in einer Zeit zu gründen, die sie nicht gleich mit den ganz großen Problemen konfrontiert.
Immer wieder werden Fälle öffentlich, dass Unternehmen die Gründung eines Betriebsrats behindern. Nimmt das zu?
Die Zahl hat nicht zugenommen, vielmehr die Härte. Belegschaften sind dadurch oft eingeschüchtert. Heutzutage wird nicht lange gefackelt und sofort vielen Beschäftigten gekündigt. Unternehmen bekommen dabei Unterstützung von einschlägigen Anwälten, die diese Konflikte verschärfen. Deshalb muss der Schutz von Initiatoren der Betriebsratswahlen verbessert werden. Da ist der Gesetzgeber gefordert.
Kann man sie einfach so rausschmeißen?
Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, sind erst dann vor Kündigung geschützt, wenn sie als Wahlvorstände gewählt sind oder auf der Betriebsratskandidatenliste stehen. Soweit muss man aber erst kommen. Denn in manchen Betrieben kann die Gründung noch nicht mal öffentlich geplant, sondern muss in Hinterzimmern vorbereitet werden. Das ist ein Unding! Niemand will Betrieben einen Betriebsrat aufzwingen, aber wenn Beschäftigte einen gründen wollen, dürfen sie in ihrem guten Recht nicht behindert werden. Und deshalb müssen schon die Initiatoren vor Kündigung geschützt werden.
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