Christen sind deutliche Minderheit

Nicht mal ein Viertel der Berliner gehören den großen Kirchen an

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Nur noch 24,96 Prozent der Berlinerinnen und Berliner gehörten zum Jahresende 2016 der evangelischen oder katholischen Kirche an. Das ergibt die Antwort der Justizsenatsverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage des LINKEN-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg, die »nd« exklusiv vorliegt. Allein 2016 traten knapp 8700 Hauptstädter aus der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) aus, knapp 5300 kehrten der katholischen Kirche den Rücken.

Damit sank die Gesamtzahl leicht gegenüber 2015 mit knapp 14.300 Austritten beider Konfessionen. Seit 2007 hat die Zahl der Evangeliken in der Hauptstadt von rund 689.000 auf etwa 585.000 abgenommen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sank von 20,53 Prozent auf 15,93 Prozent. Absolut hat die Zahl der Katholiken seit 2007 sogar leicht zugenommen, von gut 318.000 auf 331.000. Allerdings sank wegen des starken Zuzugs in die Hauptstadt auch der Anteil der Papsttreuen - von 9,5 Prozent auf 9,03 Prozent.

»Wenn in Berlin weniger als ein Viertel der Bevölkerung überhaupt noch Mitglied der Kirchen ist, müssen bestimmte staatliche Privilegien der Kirchen endlich infrage gestellt werden: Die Kirchensteuer gehört abgeschafft. Grundrechte und Arbeitnehmerrechte müssen auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben«, sagt Justizexperte Schlüsselburg. Das gelte insbesondere für das Streikrecht, das Betriebsverfassungsgesetz und die Abtreibung. Die LINKE achte durchaus die Kirchen und Religionsgemeinschaften, erklärt der Abgeordnete. »Allerdings brauchen wir endlich eine institutionelle Trennung von Kirche und Staat«, so Schlüsselburg.

Seit 30. April 2014 kostet in Berlin der Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro. Anscheinend nutzten viele in den ersten Monaten 2014 noch schnell die Gratis-Austrittsmöglichkeit: 18 425 Berliner kehrten den Kirchen den Rücken - ein Allzeithoch. Zusammengerechnet vier Vollzeitmitarbeiter sind bei den Amtsgerichten dafür zuständig.

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