Kann der Arbeitgeber meinen Wunschurlaub ablehnen?
Irrtümer im Arbeitsrecht
Dr. Martin Kupka und Atilla Graf von Stillfried von der Münchner Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried bringen Licht in gängige Streitfragen. So beispielsweise zum Streit um den Urlaub und der damit verbundenen Frage, ob Arbeitgeber den Urlaubswünschen ihrer Mitarbeiter generell stattgeben müssen.
Arbeitnehmer haben ein Recht auf Urlaub - allerdings nicht, wann immer sie möchten. »1948 erklärten die Vereinten Nationen den Anspruch auf Erholung und Freizeit zum allgemeinen Menschenrecht.
In Deutschland sicherte das 1963 in Kraft getretene Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub«, erläutert Martin Kupka, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Tage im Jahr. Häufig stockt der Arbeitgeber diesen gesetzlichen Mindesturlaub noch auf. In speziellen Branchen wie dem Baugewerbe gelten Zusatzregelungen, die in den Tarifverträgen festgehalten sind.
Doch nicht jeder Urlaub muss genehmigt werden. »Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Er kann jedoch auch Anträge ablehnen, wenn betriebliche Gründe vorliegen oder die Urlaubszeiten der Kollegen dagegen sprechen«, erklärt der Münchner Arbeitsrechtler Martin Kupka.
Möchten viele Beschäftigte im gleichen Zeitraum Urlaub nehmen, muss der Arbeitgeber unter Berücksichtigung sozialer Faktoren allerdings abwägen: Wer Kinder hat, die unter 14 Jahre alt sind oder der generellen Schulpflicht unterliegen, wird während der Schulferien eher Urlaub bekommen als seine kinderlosen Kollegen.
Wichtig zu wissen ist in punkto Urlaub auch: Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, mindestens zwölf Tage am Stück Urlaub zu nehmen. Aber: Ein Recht auf eine Selbstbeurlaubung gibt es natürlich nicht. Wenn ein Arbeitnehmer meint, sein Urlaub sei zu Unrecht abgelehnt worden, muss er das erst von einem Gericht feststellen lassen. nd
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