Hürden für Saar-Volksbegehren werden juristisch geprüft
Initiativen und Linkspartei wollen Teilnahme erleichtern und fordern Regelungen wie in anderen Bundesländern
Saarbrücken. Nach dem gescheiterten Volksbegehren für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums im Saarland wollen die Elterninitiative »G9-jetzt!« und der Landesverband »Mehr Demokratie« das Abstimmungsverfahren juristisch auf den Prüfstand stellen. Das Volksbegehren mute Bürgern Hürden zu, »die bei jedem anderen demokratischen Beteiligungsverfahren als unakzeptabel gelten«, sagte die Sprecherin der Elterninitiative, Katja Oltmanns, in Saarbrücken.
Kern der Kritik: Die Teilnahmemöglichkeiten seien begrenzt, sagte Oltmanns. Man könne sich nur in Bürgerämtern zu bestimmten Zeiten eintragen. Es gebe keine Briefwahl, Vollmachten könnten nicht erteilt werden. Zudem sei keine freie Unterschriftensammlung wie in anderen Bundesländern möglich. Es stelle sich so die Frage, ob Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Kranke bei der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert oder gar ausgeschlossen wurden.
Ziel sei nicht, das gescheiterte Volksbegehren zu G9 anzufechten, sagte Oltmanns. »Das können wir nicht. Das ist durch.« Man strebe vielmehr an, bei künftigen Verfahren die Beteiligungsmöglichkeiten zu verbessern. Daher werde auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft.
Die CDU-Fraktion wies die Kritik an zu hohen Hürden zurück. Schließlich seien die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Volksbegehren erst in der vergangenen Legislaturperiode gesenkt worden, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Thielen. »Dass nicht mehr Menschen zur Abstimmung gegangen sind, spricht dafür, dass die Saarländer keinen Anlass für eine neue Strukturdebatte sehen.«
Hingegen kündigte die Linksfraktion an, sie werde in der nächsten Woche einen Antrag für eine Verfassungsänderung in den Saar-Landtag einbringen. Saarländer müssten dieselben Mitwirkungsrechte bekommen wie Bürger in anderen Bundesländern, hieß es. In Ländern wie Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz könnten Unterstützer-Unterschriften für Volksbegehren auch auf der Straße gesammelt werden. Eine Eintragung per Brief sei in Hamburg und Brandenburg möglich.
»Das Saarland soll nicht länger Schlusslicht in Sachen direkter Demokratie sein«, sagte LINKE-Fraktionschef Oskar Lafontaine. Es solle geprüft werden, »wie Bürger rechtssicher auch online ein Volksbegehren unterstützen können« anstatt alle zu verpflichten, »sich mühselig in den Rathäusern einzutragen«. Das sei vor allem für Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderung schwer.
Das vorläufige Ergebnis des am 3. Januar zu Ende gegangenen Volksbegehrens liegt laut Oltmanns noch nicht vor. Sie geht von 27 000 bis 30 000 eingegangenen Stimmen aus - knapp 54 000 wären notwendig gewesen. Bisher hätten sich 40 von 52 Gemeinden zurückgemeldet. Das endgültige Ergebnis wird am 24. Januar vom Landeswahlausschuss bekanntgegeben. dpa/nd
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