Winterdienst

Kurzurteile

  • Lesedauer: 2 Min.

Streupflichtiger

Vermieter/Grundstückseigentümer sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann auf Dritte, ein Winterdienst oder auch Mieter, übertragen werden (Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 126/07).

Mieterpflichten

Mieter müssen Winterdienst tun, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart ist. Ein Gewohnheitsrecht, dass Erdgeschossmieter automatisch streuen müssen, gibt es nicht (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 16 U 123/87).

Hausordnung

Allein durch eine Regelung in der Hausordnung können Mieter nicht zum Winterdienst verpflichtet werden. Hierzu ist eine Regelung im Mietvertrag notwendig (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2/11 S 136/87; Amtsgericht Köln, Az. 210 C 107/10).

Gehwege

Geräumt/gestreut werden müssen die Eingangsbereiche sowie die Bürgersteige und Gehwege vorm Haus - zumindest ein 1 bis 1,20 Meter breiter Streifen (Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 6 U 2402/00).

Streu- und Räumzeiten

Die Räum- und Streupflicht beginnt morgens um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gegen 9 Uhr, und endet um 20 Uhr. An Orten mit erheblichem Publikumsverkehr, muss auch noch in den späten Abendstunden und nach 22 Uhr gefegt und gestreut werden (BGH, Az. VI ZR 125/83).

Streupflicht

Bei einzelnen Glättestellen ohne erkennbar ernsthaft drohende Gefahr, ist nicht von allgemeiner Glätte auszugehen, muss nicht gestreut werden (BGH, Az. VI ZR 138/11; Oberlandesgericht Brandenburg, Az. 2 U 8/07).

Dauerschneefall

Es muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Schneit es aber nur noch wenig oder hat es aufgehört, muss gefegt (Oberlandesgericht Celle, Az. 9 U 220/03; OLG Naumburg, Az. 12 U 144/99; Brandenburgisches OLG, Az. 2 U 11/99).

Mehrmals streuen

Je nach Witterungsverhältnissen muss notfalls auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden (BGH, Az. VI ZR 49/03).

Aus: MieterZeitung 12/2017

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -