Elternzeit kann Urlaubsanspruch senken
Arbeitnehmerinnen haben auch dann vollen Anspruch auf ihren Urlaub, wenn sie in Mutterschutz gehen. Grundsätzlich gilt das bei der Elternzeit auch. Allerdings kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub hier reduzieren, und zwar für jeden vollen Monat um ein Zwölftel. In der Praxis wird das auch häufig so gehandhabt. Durch den Mutterschutz sinkt die Zahl der Urlaubstage dagegen nicht.
Zudem verfällt Urlaub, den Schwangere vor dem Mutterschutz noch nicht verbraucht haben, nicht wie sonst zum Jahresende. Stattdessen können Frauen ihn nach dem Mutterschutz noch nehmen, und zwar im dann laufenden und dem darauf folgenden Jahr. Die Zahl der Urlaubstage sinkt auch nicht, wenn das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt kommt. Anders als früher verlieren Mütter dadurch keine Mutterschutztage.
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