900 Euro Geldstrafe für verbotenes linkes Logo

Amtsgericht Augsburg verhängt Strafe für das Verwenden von Symbolen der verbotenen Plattform »Linksunten Indymedia«

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Amtsgericht Augsburg hat einen 22-Jährigen zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er das Logo der verbotenen linksradikalen Internetplattform »linksunten.indymedia.org« verwendet hat. Wie die »Augsburger Allgemeine« berichtet, habe der Staatsschutz der Polizei das Logo im August auf der Facebookseite des jungen Mannes entdeckt. Nur elf Tage zuvor war die linksradikale Plattform vom Bundesinnenministerium nach dem Vereingesetz verboten worden.

Wie das Lokalblatt weiter berichtet, hatte der 22-Jährige zunächst einen Strafbefehl erhalten und Einspruch gegen diesen eingelegt, weshalb es nun zum Prozess kam. Zu seiner Verteidigung hatte der Mann erklärt, ihm sei nicht klar gewesen, dass auch das Symbol der linksradikalen Website unter das Verbot falle. Weil er vor Gericht jedoch keine Aussicht auf Erfolg sah, zog er seinen Einspruch zurück und akzeptierte die Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Höhe der Strafe habe auch mit den vier Vorstrafen des Beschuldigten zu tun, so der Richter.

Zur Begründung seiner Entscheidung zitierte der zuständige Amtsrichter ausführlich aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums. In der Begründung für das Vorgehen gegen die Website hieß es, das Portal laufe »nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider« und richte sich gegen die »verfassungsmäßige Ordnung«. Neben dem Portal selbst wurden auch alle Kennzeichen Indymedias untersagt. Im Verfahren gegen die Plattform wandten die Sicherheitsbehörden einen umstrittenen Kniff an: Förmlich handelt es sich um ein Vereinsverbot - die Betreiber wurden demnach von den Behörden als Verein eingestuft, obwohl es formal gar keinen solchen gibt.

Für das Verbot von »linksunten.indymedia.org« hatte es viel Kritik aus den Reihen von LINKEN und Grünen gegeben. Auch Menschenrechtler zeigten sich schwer irritiert. So kritisierte etwa »Reporter ohne Grenzen«, um gegen strafbare Inhalte auf linksunten.indymedia vorzugehen, hätte es weniger einschneidende Mittel gegeben. »Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig.«

Erst zu Jahresbeginn hatte der Anwalt der vom Indymedia-Verbotsverfahren Betroffenen kritisiert, dass es aus der linken Szene nicht ausreichend Solidarität gibt. Obwohl es Demonstrationen linker Gruppen in verschiedenen Städten gab, sei eine Kampagne, die das bürgerrechtliche Spektrum einbeziehe, ausgeblieben. Dabei werde die Dimension des Indymedia-Paragrafen noch gar nicht begriffen. »Hier wurde nicht nur eine linke Struktur in Freiburg angegriffen, der Angriff richtet sich gegen Versuche, Nachrichtendienste jenseits von Facebook aufzubauen«, so Sven Adam. Zudem verwies er darauf, dass aus den Verfahren bereits Kosten von 50.000 bis 60.000 Euro angefallen seien. Dabei seien die Schäden, die den Betroffenen durch die Razzien und die Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten entstanden sind, noch gar nicht berücksichtigt.

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