Vorm Bürokratiedschungel nicht zurückschrecken

Rechte und finanzielle Hilfen für alleinerziehende Eltern

  • Sarah Seeliger
  • Lesedauer: 4 Min.

Ein Großteil davon sind Mütter, die in einem beruflichen Teufelskreis stecken. Sie möchten mehr arbeiten, kommen aus der Teilzeitfalle nicht mehr heraus und stehen dann vor finanziellen Herausforderungen. Doch auf welche rechtlichen und finanziellen Hilfen haben Alleinerziehende Anrecht?

1,6 Millionen Alleinerziehende: Die Hälfte benötigt Hilfen

Das Wichtigste vorweg: Jedes minderjährige Kind hat bis zum Abschluss der Berufsausbildung einen Unterhaltsanspruch. Sollten Sohn oder Tochter planen zu studieren, haben sie sogar bis zu ihrem 25. Lebensjahr Anspruch auf eine Geldspritze aus ihrem Elternhaus.

In der klassischen Familienkonstellation sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. In Deutschland gibt es jedoch rund 1,6 Millionen Alleinerziehende, von denen etwa die Hälfte auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Genau diese Familien haben Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Zuschüsse vom Staat. Doch der Bürokratiedschungel kann auf den ersten Blick abschreckend auf Eltern wirken. Aber davor sollten die Betroffenen nicht zurückschrecken.

Welche Leistungen können Alleinerziehende beantragen?

Der Kindesunterhalt. Die Höhe des Betrags orientiert sich am Alter des Nachwuchses und daran, wie viel der zahlungspflichtige Elternteil verdient. Das Geld geht dann an die Mutter oder den Vater, in dessen Haushalt das gemeinsame Kind lebt. In einigen Fällen können Eltern zudem einen Mehrbedarf geltend machen. Ein Beispiel wäre, wenn das Kind eine besondere Betreuung oder eine Therapie benötigt, deren Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Der Unterhaltsvorschuss: Leider kommt es in der Realität oft vor, dass das Geld vom ehemaligen Partner nicht immer pünktlich überwiesen wird oder er sich schlichtweg weigert, Unterhalt zu zahlen. In diesem Fall kommt das Jugendamt ins Spiel. Sobald der zahlungspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt, steht Mutter oder Vater ein Unterhaltsvorschuss zu.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und steigt 2018:

- für Kinder bis 5 Jahren von 150 auf 154 Euro monatlich,

- für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 201 auf 205 Euro monatlich,

- für Kinder von 12 bis 17 Jahren von 268 auf 273 Euro monatlich.

Das Betreuungsgeld für Alleinerziehend und Vollzeit berufstätig: Wenn der eigene Nachwuchs unter drei Jahre alt ist und Mutter oder Vater arbeiten müssen, kann vom anderen Elternteil der sogenannte Betreuungsunterhalt verlangt werden. Auch hier richtet sich die Summe nach dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Person, aber auch nach dem Wohnort. Die Kosten können dann von 0 bis zu 600 Euro variieren.

Das Kindergeld: Der Person, in dessen Haushalt das Kind lebt, steht das monatliche Kindergeld für den Nachwuchs in voller Höhe zu. Es umfasst seit dem 1. Januar 2018:

- für das erste und zweite Kind je 194 Euro monatlich,

- ab dem dritten Nachwuchs beläuft sich die Summe auf 200 Euro und für jedes weitere Kind werden es dann 225 Euro.

Das Elterngeld: Alleinerziehende erhalten in der Regel die kompletten 14 Monate Elterngeld, ohne sich diese Zeit mit dem Vater beziehungsweise der Mutter des Kindes aufteilen zu müssen. Hier spielt auch wieder die Höhe des Einkommens der vergangenen Jahre eine große Rolle, da das Elterngeld diesem Betrag angepasst wird. Doch auch weitere Zuschüsse, wie Wohngeld, Sozialhilfe und die bereits genannten Optionen zur Kinderbetreuung verändern letztendlich die Summe, die der Staat übernimmt.

Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es noch?

Einelternfamilien, die finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten (Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeldzuschuss, Kindergeldzuschuss) haben Anrecht auf das Bildungs- und Teilhabepaket (siehe nd-ratgeber vom 24. Januar 2018). Mit diesem erhalten sie zum Beispiel kostenfreies Mittagessen in der Kita und Mitgliedschaftsbeiträge im Sportverein werden übernommen. Zudem erhalten Kinder dieser Familien Bücherboxen, und sie können auf Vorleseveranstaltungen der gemeinnützigen Organisation Librileo gehen.

Sollten Eltern ein sehr geringes Einkommen haben, gibt es unter Umständen die Option, noch ein wenig Extrageld zu erhalten, welches in Form von Wohngeld als Zuschuss für die eigene Miete ausgezahlt wird. Hier sollten sich Alleinerziehende an die Wohngeldstelle ihres Heimatortes wenden.

Eine weitere finanzielle Unterstützung gibt es über die Sozialhilfe. Dieser Antrag ist in den Fällen interessant, wenn die jeweilige Mutter oder der Vater zum Beispiel aufgrund der Betreuung des eignen Nachwuchses einfach nicht arbeiten kann oder zu wenig Geld in der Teilzeitstelle erhält.

Wichtig: Rechtzeitig die Hilfen beantragen

Auch wenn es für Alleinerziehende eine emotional schwierige Zeit ist, so sollten sich betroffenen Mütter oder Väter so früh wie möglich informieren, um rechtzeitig Hilfe beantragen zu können. Der erste Schritt wäre eine Beratungsstelle in der eigenen Umgebung aufzusuchen. Dort erhalten Alleinerziehende eine individuelle Beratung und können zugleich feststellen, welche der jeweiligen Zuschüsse überhaupt Sinn machen.

Die Autorin ist Gründerin und Geschäftsführerin des Leseförderprogramms Librileo gemeinnützig in Berlin.

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