Streit um Haus in Knüppeldamm
Gericht setzt Frau von Ex-Minister Günther Krause Zahlungsfrist für das Gebäude
Die Frau von Ex-Bundesverkehrsminister Günther Krause muss im Streit um ein Bauernhaus an der Mecklenburgischen Seenplatte den Kaufpreis von 459 000 Euro bezahlen, oder die beiden müssen das Haus räumen. Das hat am Dienstag Richter Steffen Seligmüller am Landgericht Neubrandenburg festgelegt. Zuvor einigten sich in einer Güteverhandlung über eine Stunde zwei Anwälte der Frau des Ex-Ministers, die als Käuferin des Hauses in Knüppeldamm bei Fincken aufgetreten war, und die früheren Eigentümer als Kläger auf einen entsprechenden Vergleich. Der Kaufpreis soll bis 27. März 2018 gezahlt sein. Geschieht das nicht, müssten die Krauses das Anwesen bis 10. April räumen und samt damals übernommener Möbel im Wert von 10 000 Euro an die alten Besitzer zurückgeben, erklärte Seligmüller. Das Haus hat 300 Quadratmeter Wohnfläche.
Das Klägerpaar hat eine Firma für landwirtschaftliche Dienstleistungen bei Röbel. »Ich bin schrecklich enttäuscht vom Ex-Minister«, sagte der Kläger. Krause habe die Familie immer wieder hingehalten. Die hatte ihr Bauernhaus, das 80 Jahre in Familienbesitz war, nur ungern verkauft. »Ich habe drei Jahre lang überlegt«, so die Klägerin. Aber man wollte aus Altersgründen umziehen nach Schleswig-Holstein und dort bauen. Dafür sollte das Geld aus dem Verkauf sein.
Nach Angaben der Kläger sind die Krauses im April 2017 in Knüppeldamm eingezogen. Trotz wiederholter Beteuerungen sei der Kaufpreis nie gezahlt worden. Einmal hätte Krause eine Urkunde über »500 000 Vorzugsaktien zum Preis von je 10 US-Dollar« übergeben. Das habe aber nichts genutzt. Die Urkunde gaben die Kläger vor Gericht an die Beklagten zurück. Ex-Minister Krause hatte dem »Nordkurier« zuvor gesagt, es sei neben dem eigentlichen Notarvertrag ein zweiter Vertrag geschlossen worden, in dem alles ordnungsgemäß geregelt sei.
»Wir rechnen auch jetzt nicht damit, dass wirklich Geld fließt«, sagte der Anwalt der Kläger. Dazu sei man zu oft enttäuscht worden. Der Vergleich biete aber Rechtssicherheit. Richter Seligmüller hatte zu Beginn schon darauf hingewiesen, dass die Rechtslage klar sei. »Es geht nur Hop oder Top«, sagte der Richter, der einen Vergleich angestrebt hatte.
Die Anwälte von Krauses Ehefrau hatten den Vergleich am Ende fast noch platzen lassen. Als er schon formuliert war, forderten sie eine einwöchige Widerrufsfrist. Der Richter wies sie an, noch mal mit der beklagten Frau des Ex-Ministers zu telefonieren. Das sei erfolgt , danach stimmten die Anwälte dem Vergleich zu.
Krause hatte als Verhandlungsführer der DDR den Einigungsvertrag mit der Bonner Regierung ausgehandelt. Er war von Kanzler Helmut Kohl (beide CDU) ins Bundeskabinett berufen worden, aber nach Vorwürfen später zurückgetreten. Krause lebte lange bei Rostock und muss sich ab 27. März in Potsdam wegen Verdachts der Insolvenzverschleppung vor einem Amtsgericht verantworten. Dabei geht es um seine Unternehmensberatung, die 2016 in Insolvenz gegangen war. Nach eigenen Angaben war dem 64-Jährigen wegen des Russland-Embargos ein Großauftrag weggebrochen. Er bezifferte die Verbindlichkeiten auf etwa 820 000 Euro. »Ich werde gemeinsam mit meinem Anwalt nachweisen, dass genügend Kapital zur Deckung der Forderungen vorhanden ist«, hatte er der Deutschen Presse-Agentur erklärt. dpa/nd
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