Aussichtslose Klage

Bayern geht nicht gegen Ehe für alle vor

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München. Bayern will wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht gegen die Ehe für alle klagen. Dies hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Marcel Huber und Justizminister Winfried Bausback (beide CSU) nach der Sitzung mitteilten. Anlass für das Bremsmanöver sind zwei Rechtsgutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hatte. Die Gutachter hätten überzeugend dargestellt, dass der Bundesgesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten habe, sagte Bausback und erklärte: »Nach einer Gesamtabwägung sind die Aussichten einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht daher als gering anzusehen.« Es gebe deshalb »gewichtige Gründe« gegen eine Klageerhebung, hieß es.

Huber betonte aber auch ganz klar, die Staatsregierung halte politisch am Leitbild der traditionellen Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau fest. Man habe sich den Verzicht auf die Klage deshalb nicht leicht gemacht, sondern in der Sitzung »gerungen«. Am Ende habe man sich aber »mehrheitlich« gegen eine Klage entschieden - üblich sind im Kabinett eigentlich einstimmige Entscheidungen. Bausback sagte, auch ohne Klage sei nun Rechtssicherheit gegeben.

Bundestag und Bundesrat hatten die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause 2017 beschlossen, also die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Partnerschaften, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Seit dem 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare nunmehr genau wie heterosexuelle Paare heiraten, mit allen Rechten und Pflichten.

Verfassungsrechtler waren sich damals aber uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte eine Klage seiner Regierung deshalb ausdrücklich offengelassen. Man habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, hieß es damals im Kabinett. Nach dem Kabinettsbeschluss hieß es nun, aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abgebildet sei, sei laut den Gutachten »die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr«. Diesen Wandel belegten auch die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen in anderen Staaten und deren positive Bewertung durch andere Verfassungsgerichte.

Die Staatskanzlei erklärte, die Gutachter hätten »kein rechtlich zwingendes Argument gefunden, dass das Gesetz für die Ehe für alle gegen das Grundgesetz verstößt«. Deshalb habe man sich »nach sorgfältiger Beratung sowohl der verfassungsrechtlichen als auch der verfassungs- und gesellschaftspolitischen Aspekte« gegen eine Klage entschieden. dpa/nd Kommentar Seite 4

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