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  • Berlin
  • Zweckentfremdung in Berlin

Luxus kann nicht der Zweck sein

Gesetzesnovelle soll bestehenden Wohnraum noch besser schützen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Ob in der Wilhelmstraße in Mitte oder der Charlottenburger Schlüterstraße - berlinweit wurden Hunderte preiswerte Altbauwohnungen abgerissen, um Platz zu machen für Luxuswohnungen. Bisher haben die Bezirke kaum eine Handhabe gegen dieses Vorgehen von Investoren. Damit soll mit der zweiten Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Schluss sein. »Ersatzwohnraum muss künftig im gleichen Bezirk und in der gleichen Miethöhe angeboten werden«, sagt Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus bei einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Montag. »Es bringt uns nichts, wenn den Leuten in Mitte Wohnraum entzogen wird und er stattdessen in Spandau entsteht«, so die Politikerin.

Vor allem Ferienwohnungen werden meist mit der Zweckentfremdung in Verbindung gebracht. Sie sind auch der Grund, warum sich der Ausschuss außer der Reihe trifft. Ist die Neuregelung nicht bis 1. Mai unter Dach und Fach tritt die sogenannte Genehmigungsfiktion in Kraft. Mit dieser Regelung sollten Genehmigungen für Ferienwohnungen automatisch als erteilt gelten, wenn die Bezirksämter nicht binnen 14 Wochen widersprechen. »Die Streichung der Genehmigungsfiktion ist sachgerecht«, sagt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE). Bis Ende 2017 seien bereits 7900 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt worden, darunter 4000 Ferienwohnungen, erklärt sie.

Was ist Zweckentfremdung?

Generell gilt das Gesetz in allen Fällen, in denen Wohnraum nicht zur langfristigen Miete genutzt wird.

Dazu gehört auch Leerstand. Ohne Genehmigung ist dieser künftig nicht länger als drei Monate lang (bisher sechs Monate) zulässig. Bei wiederholter Missachtung der Auflagen sollen die zuständigen Bezirke künftig einen Treuhänder benennen können, der die nötigen Schritte unternimmt, um die Wohnungen wieder zu vermieten.

Nach Münchner Vorbild werden die Geldbußen auf bis zu 500 000 Euro erhöht. Damit sollen Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen nicht mehr profitabler als die verhängten Geldstrafen sein.

Keine Zweckentfremdung liegt vor, wenn weniger als die Hälfte der Wohnfläche gewerblich oder beruflich genutzt wird, zum Beispiel als eigenes Büro oder auch die Kurzzeitvermietung als Ferienunterkunft. nic

Beim sogenannten Homesharing, also der tageweisen Untervermietung vom Zimmern oder der ganzen Wohnung, haben die Koalitionsfraktionen die Regelungen gegenüber dem von der Stadtentwicklungsverwaltung Ende Januar vorgestellten Gesetzentwurf noch einmal deutlich geändert. Ursprünglich sollte für bis zu 60 Tage im Jahr für die Untervermietung der ganzen Wohnung nur eine Anzeigepflicht gelten. Nach heftiger Kritik aus den Bezirken wurde diese Regelung ersatzlos gestrichen. Stattdessen wird es weiterhin eine Genehmigungspflicht geben. »Andere Städte haben auch schlechte Erfahrungen mit der Abschaffung von Genehmigungsvorbehalten gemacht«, begründet Katalin Gennburg, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Amsterdam habe die Zahl der genehmigungsfreien Tage nach unten gesetzt, Barcelona habe sie sogar ganz abgeschafft. »Das ist kein Zufall.«

Für die Hauptwohnung werde man wesentlich flexibler agieren können als jemals bisher, verspricht SPD-Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz. »Wenn das stichhaltig begründet ist, kann es die Genehmigung auch durchaus für ein Jahr geben«, sagt der Sozialdemokrat.

Sebastian Olényi vom Homesharing Club Berlin ist mit dem Wegfall der 60-Tage-Regelung überhaupt nicht zufrieden. »Der durchschnittliche Homesharer vermietet nur wenige Tage im Jahr - und für ihn sollen dank des jetzt doch eingeführten Genehmigungsvorbehaltes wieder 225 Euro und ein seitenlanger Antrag fällig werden«, echauffiert er sich. »Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.«

Zweitwohnungen werden künftig maximal 90 Tage im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden können. Damit solle dem Trend entgegengewirkt werden, dass Wohnungen in Berlin gekauft und mit dem Vermieten als Ferienwohnung die Kredite schneller abbezahlt werden, statt sie normal zu vermieten, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen.

»Dort, wo ich bisher verfassungsrechtliche Zweifel hatte, habe ich nun Gewissheit, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß ist«, urteilt der CDU-Stadtentwicklungspolitiker Stefan Evers. Er glaubt, dass Deregulierung und Abbau von Hürden den Mietern mehr helfen würden.

»Der Markt reguliert nichts außer einem immer krasseren Wohnraummangel«, entgegnet Katalin Gennburg. »Es ist richtig, staatlich einzugreifen, wenn der Markt es nicht regelt.«

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