Indexmiete - was ist das?

Mietrecht

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Beim Abschluss des Mietvertrages können Mieter und Vermieter bereits festlegen, wie sich die Miete in den nächsten Jahren entwickeln soll. Sie können eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren, bei der der jährliche Erhöhungsbetrag von Anfang an festgeschrieben werden kann, erklärt der Deutsche Mieterbund. Sie können aber auch einen Indexmietvertrag abschließen.

Was genau bedeutet Indexmiete?

Die Höhe der Mieten soll sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten ausrichten. Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind dann ausgeschlossen, entscheidend ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, also praktisch die Inflationsrate.

Erhöht sich die Miete automatisch?

Automatisch erhöht sich die Miete hier aber auch nicht. Der Vermieter muss immer eine entsprechende Erhöhungs- oder Änderungserklärung abgeben. Dabei sind die eingetretenen Änderungen des Preisindexes sowie die jeweilige Miete und die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben.

Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?

Voraussetzung für eine derartige Mieterhöhung ist außerdem, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Außerdem muss die Mieterhöhung schriftlich beziehungsweise in Textform (maschinelle Unterschrift) durchgeführt werden.

Welche formalen Voraussetzungen gibt es?

Sind diese formalen Voraussetzungen erfüllt, dann reicht es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 291/16), wenn der Index zum Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses, der aktuelle Index und der Mieterhöhungsbetrag sowie die neue Miete genannt werden. Prozentuale Veränderung, die sich aus den Indexdaten ergeben, müssen nicht zusätzlich angegeben werden. Mietrecht-Berlin.de

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