Urteil aufgehoben

»König von Deutschland« kommt vorerst frei

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Halle. Gut ein Jahr nach seiner Verurteilung kommt der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek aus Wittenberg, auf freien Fuß - vorerst: Die 13. Strafkammer des Landgerichts Halle hob am Montag den Haftbefehl gegen ihn auf, wie ein Sprecher mitteilte. Zur Begründung hieß es, dass angesichts der Dauer des bisherigen Verfahrens und der nunmehr noch zu erwartenden weiteren Hauptverhandlungsdauer die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei.

Der gelernte Koch und Karatelehrer war am 15. März 2017 in Halle von der Wirtschaftsstrafkammer - und damit einer anderen Strafkammer - wegen besonders schwerer Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Damit war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Fitzek blieb in Untersuchungshaft.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gab per Beschluss der Revision des 52-Jährigen gegen das Urteil statt (Aktenzeichen: 4 StR 408/17). Es wurde in vollem Umfang aufgehoben, wie der BGH mitteilte. Der Fall muss nach den Angaben am Landgericht Halle neu aufgerollt werden. Wann ein neuer Prozess gegen Fitzek beginnt, ist derzeit noch unklar, wie der Gerichtssprecher sagte.

Fitzek beschäftigt die Justiz in Deutschland seit Jahren. Er hatte auf einem ehemaligen Klinikgelände in Wittenberg sein eigenes Königreich ausgerufen und unter anderem eine sogenannte Kooperationskasse für Unterstützer seiner Idee eingerichtet. Bei der Verurteilung des damals 51-Jährigen im März 2017 in Halle kam es zu Tumulten. Er und seine Anhänger beschimpften das Gericht.

Fitzek saß damals seit Sommer 2016 in Untersuchungshaft. Die Wirtschaftsstrafkammer war mit ihrem Urteil nahezu den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Fitzek stritt die Vorwürfe ab.

Nach Meinung der Karlsruher Richter gibt es im Zusammenhang mit den Bankgeschäften noch Aufklärungsbedarf. Auch die Verurteilung wegen Untreue sieht der BGH als nicht ausreichend begründet an. Indes rechnet der Verfassungsschutz Fitzek der Reichsbürgerbewegung zu. Er bestreitet dies. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter nicht an. dpa/nd

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