Legal, illegal - profitabel
Exporte von Heckler & Koch auf dem Prüfstand
Der erste von 25 angesetzten Terminen im Strafprozess gegen das Oberndorfer Unternehmen Heckler & Koch steht am 15. Mai an. Verhandlungssache ist der Export von G36-Sturmgewehren, die die Firma in den Jahren 2006 bis 2009 in vier mexikanische Bundesstaaten verschickte - ohne, dass dafür Exportgenehmigungen vorlagen. Damit verstieß der Rüstungskonzern gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. Schlichter ausgedrückt: Es handelt sich um illegalen Waffenhandel.
Die durch den illegalen Waffenhandel ermöglichten Menschenrechtsverbrechen werden kein Gegenstand des Prozesses sein. Geklärt werden könnte durch das Verfahren jedoch zumindest die Mitverantwortung deutscher Bundesbehörden. Eine lückenlose Aufklärung und rechtmäßige Verurteilung der Angeklagten wäre auch eine wichtige Unterstützung für die Angehörigen der Opfer von in Mexiko begangenen Menschenrechtsverletzungen. Denn dort herrscht de facto Straffreiheit - die offizielle Aufklärungsrate von Gewaltverbrechen liegt unter zwei Prozent. Dies gilt auch für den Fall Ayotzinapa. Im September 2014 wurden 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa »verschwunden gelassen«, wie der dafür übliche Sprachgebrauch ist. In der gleichen Nacht kamen sechs Zivilisten durch polizeilichen Waffengebrauch ums Leben. Mehrere G36-Sturmgewehre kamen ebenfalls zum Einsatz.
Konkret handelt es sich bei dem nun anstehenden Prozess um 4767 G36-Sturmgewehre, die ohne Genehmigung in die Bundesstaaten Guerrero, Jalisco, Chiapas und Chihuahua exportiert wurden. Diese machen 49,7 Prozent aller exportierten Waffen von H & K nach Mexiko zwischen 2006 und 2009 aus. Eigentlich müssten sich auch mehrere Vertreter deutscher Bundesbehörden vor dem Gericht verantworten. Ohne ihr aktives Mitwirken, ihre Duldung oder fahrlässige Unterlassung wären solche Geschäfte nicht machbar gewesen. Dass sie nicht vor Gericht stehen, hat auch mit der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu tun, die die Möglichkeit dazu bewusst hat verstreichen lassen. tdo
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