Giffey will den Kinderzuschlag reformieren
Bundesfamilienministerin kündigt bessere Unterstützung für Eltern mit niedrigen Einkommen an
Die Familienförderung des Bundes ist zuweilen kompliziert und unübersichtlich. Der im Zuge der Hartz-IV-Reform 2005 eingeführte Kinderzuschlag führt derzeit ein Nischendasein. Vielen ist die Leistung nicht einmal bekannt. Manchmal wird sie auch Kindergeldzuschlag genannt, was aber nicht richtig ist. Sie wird von der Familienkasse zusätzlich und zeitgleich zum Kindergeld ausgezahlt, ist aber eine eigenständige Leistung - eingerichtet für berufstätige Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren Bedarf decken können, nicht aber den der Kinder. Der Kinderzuschlag ziele auf Menschen, »die jeden Tag aufstehen, arbeiten gehen, aber geringe Einkommen haben und eben nicht ohne Unterstützung hinkommen«, erläuterte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag im RBB Inforadio. Die Leistung kann Eltern ähnlich wie beim Wohngeld davor bewahren, trotz Arbeit mit Arbeitslosengeld II aufstocken zu müssen.
Giffey kündigte gegenüber dem Sender an, den Kinderzuschlag zu reformieren. »Die Leistung soll erhöht, entbürokratisiert und vereinfacht« werden, damit künftig mehr Familien davon profitieren können. Eine solche Reform versteht die Ministerin als Beitrag der Bundesregierung im Kampf gegen Kinderarmut.
Erst kürzlich hat eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) festgestellt, dass in Familien das Ein-Verdiener-Modell nur noch selten ausreicht, um den Kindern ein finanziell abgesichertes Aufwachsen zu ermöglichen. Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland lebt derzeit in ärmlichen Verhältnissen. Den Kinderzuschlag hält Giffey für ein adäquates Mittel, um Eltern mit geringen Einkommen gezielt zu unterstützen. Derzeit wird ihnen monatlich bis zu 170 Euro pro Kind an Kinderzuschlag ausgezahlt. Über die Erhöhung machte das Ministerium gegenüber »nd« keine konkreten Angaben. Giffey kündigte aber im inforadio an, die sogenannte Abbruchkante abzuschaffen. Wenn Eltern nämlich nur ein wenig mehr Geld verdienen, fallen sie aus dem Kinderzuschlag raus, so die Familienministerin. »Die ganze Leistung geht verloren, und sie haben am Ende weniger als vorher.« Das will Giffey ändern. Die Höchstverdienstgrenze für diese Leistung wird aufgeweicht. Dadurch können künftig deutlich mehr Eltern von der Leistung profitieren.
Das Problem der Unübersichtlichkeit der Familienleistungen wird aber auch nach der Reform des Kinderzuschlags bleiben. Das hat auch Giffey erkannt. Um den Familien einen besseren Einblick in die staatliche Unterstützung zu geben, hat ihr Ministerium daher für Eltern in dieser Woche ein zentrales Portal (www.familienportal.de) freigeschaltet. Mit Hilfe dieser digitalen Anlaufstelle sollen Mütter und Väter alle notwendigen Informationen zu den Leistungen erhalten und zudem die Möglichkeit bekommen, die Unterstützung dort direkt zu beantragen. Bereits bestehende Online-Beratungen des Familienministeriums wie der Elterngeldrechner oder der Kinderzuschlags-Check sind in das Familienportal integriert worden. Giffey sieht sich mit diesem Service als Vorreiterin innerhalb der Regierung.
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