Verfügen Sie!

Digitalen Nachlass regeln

  • Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 2 Min.

Sie sind jung und haben noch nicht über ihr Testament nachgedacht? Sie haben in den letzten Jahren als Senior*in die Vorzüge von Computern und des Internets kennengelernt und erledigen vielleicht ihre Bankgeschäfte mittlerweile per Onlinebanking oder haben ein Online-Abo einer Zeitung? In beiden Fällen sollten Sie nicht nur ihren persönlichen oder ihren finanziellen, sondern auch den digitalen Nachlass regeln - auch weil dieser bei vielen Menschen immer weniger unterscheidbar ist.

Die Datenverfügung

Erstellen Sie eine Liste all ihrer Accounts, Abonnements oder Konten - sei es bei E-Mail-Providern, Streamingdiensten wie Netflix oder in sozialen Netzwerken wie Facebook. Zu jedem Anbieter auf der Liste, bei dem sie ein Konto haben, sollte auch eine Anweisung stehen, was zu tun ist. Sie wollen, dass ihre Urlaubsfotos für Verwandte und Freunde auch nach dem Tod bei Facebook einsehbar sind? Weisen Sie das an! Sie wollen dagegen Ihr Konto bei einer Datingplattform gelöscht haben, weil diese Nachrichten sehr privat sind? Beauftragen Sie ihre Erben mit der Löschung! Die Liste sollte gut zugänglich aufbewahrt werden, informieren Sie ihre Verwandten, dass und wo sie existiert. Mehrere Firmen wie exmedio, meminto, memolog.ch, pacem digital und somnity bieten Vorsorge wie automatische Benachrichtigung von Kontakten im Todesfall oder einen »Datensafe« für wichtige Dateien an.

Vorgehen nach dem Tod

Finanzielle Forderungen - etwa aus Konten bei Onlinediensten - »verpuffen« nicht, sie gehen zum Teil auf die Erben über, obwohl diese womöglich keinen Nutzen davon haben. Deswegen müssen Sie sich als Erbe auch um den digitalen Nachlass kümmern. Wenn keine Datenverfügung existiert: Suchen Sie nach Notizbüchern mit Passwörtern und Zugangsdaten, im E-Mail-Postfach der Verstorbenen oder in ihrer Browserhistorie bzw. dem Passwortmanager des Browsers, um Konten zu finden. Der technische Dienstleister der deutschen Bestattungsbranche »Columba« sucht für Sie automatisch nach Verstorbenenaccounts bei 250 Webanbietern und kann Verträge kündigen oder übertragen. Der Verein »Digital.Danach« bietet Informationen und Ratgeber zur Regelung des digitalen Nachlasses.

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