Inklusion an der Uni
Bildungsrauschen
Die Halbherzigkeit, mit der Inklusion betrieben wird, macht auch vor Hochschulen nicht halt. Obgleich der Makel schwindet, sind psychische Erkrankungen nach wie vor ein Tabuthema an vielen Universitäten. Eine Ausnahme ist die Universität Hamburg mit ihrer Beratungsstelle zur »Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende« (HOPES). Bereits 2012 ist die Einrichtung in Kooperation mit der »Koordination für die Belange von Studierenden mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen« an die Öffentlichkeit gegangen. Der Vortrag hatte den vielsagenden Titel »Studieren mit psychischer Erkrankung zwischen ›heimlicher‹ Teilhabe und riskanter Offenbarung«. Demnach hatte die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) ergeben, dass von allen Studierenden 19 Prozent Beeinträchtigungen haben; mehr als die Hälfte davon (11 Prozent von allen Studierenden) nannten psychische Erkrankungen. Die Mehrheit davon fühle sich dadurch in ihrem Studium »stark beeinträchtigt«. Ferner wirke sich die psychische von allen Beeinträchtigungen am häufigsten auf das Studium aus. Davon zeitweise eingeschränkt sehen sich 58 Prozent; durchgehend beeinträchtigt fühlen sich 42 Prozent. Dennoch werde psychische Erkrankung als »Zeichen moralischer Minderwertigkeit« gesehen, also stigmatisiert, was soziale Folgen nach sich ziehe, kritisiert HOPES. Dessen umfangreiches Programm wird dann aber doch nur mit einer halben Psychologenstelle abgedeckt. Auch wenn die Universitätsklinik als Kooperationspartner zur Verfügung steht, scheint das doch recht wenig zu sein (uni-hamburg.de).
Studierenden mit Beeinträchtigungen tritt auch die Viadrina in Frankfurt (Oder) respektvoll gegenüber. In einer Broschüre legt die Universität, eingebettet in eine Präambel, in der sie sich ausdrücklich zur Inklusion bekennt, ihre Angebote für chronisch Kranke und Behinderte dar. Diese reichen von Barrierefreiheit über Essen, Wohnen zu Studium und Prüfungen. Die Verfasser der Broschüre benutzen zwar den Begriff Behinderung, erklären das aber damit, dass dieser Begriff auch in den Gesetzestexten verwendet werde, nach denen jemand behindert ist, dessen »körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dessen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft daher beeinträchtigt ist«. Denn dies sei die Voraussetzung für den zustehenden Nachteilsausgleich. Gleichwohl sprechen sie von »Enthinderung« und meinen damit ihre unterstützenden Angebote, die einem Menschenbild folgen, das in Betroffenen »größte Spezialisten ihrer gesundheitlichen und gesellschaftlichen Situation« sieht. Ganz im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe steht die Förderung der selbstbestimmten Teilhabe im Vordergrund. »Die Wünsche und Entscheidungen der betroffenen Studierenden bestimmen daher die Art und Umfang der Unterstützung.« (europa-uni.de) Lena Tietgen
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