Bangen um Tschetschenen
Der Flüchtling Said-Ibrahim Idigov könnte laut NGOs in Russland gefoltert werden
Zwei Wochen wusste niemand den Aufenthaltsort des Ende Juli von Frankreich nach Bamberg abgeschobenen tschetschenischen Flüchtlings Said-Ibrahim Idigov. Sowohl französische Menschenrechtler, die Idigov betreut hatten, als auch seine Verwandten hatten bis Mitte August jeglichen Kontakt zu dem 25-jährigen Flüchtling verloren. Inzwischen ist er aufgetaucht: zunächst in einem Gefängnis in Bamberg. Von dort ist er vor kurzem laut seinem in Moskau lebenden Bruder Hussein nach Eichstätt überstellt worden.
Die Haftbedingungen in Bamberg und Eichstätt seien hart, berichtet Hussein gegenüber »nd«. Lediglich einmal habe man seinem Bruder einen Anruf bei seiner Familie gestattet. Zwei Wochen lang sei er in einem Keller inhaftiert gewesen, wo er lediglich Brot als Nahrung erhalten habe. Gleichzeitig habe er sich nicht waschen oder die Zähne putzen dürfen.
Menschenrechtler wie Pascale Chaudot vom Comité Tchétchénie befürchten, dass sich nun ein Fall wiederholen dürfte, der sich bereits Anfang des Jahres abgespielt hatte: Ende Januar war der tschetschenische Flüchtling Schamil Soltamuradow im Rahmen der »Dublin-2«-Verordnung von Frankreich nach Deutschland abgeschoben worden. Mitte Februar schickte man ihn dann wiederum mit einer eigens gecharterten Maschine von Deutschland nach Russland. Seitdem ist er in russischer Haft. Russland wirft ihm nun vor, eine Terrorausbildung durchlaufen zu haben. Wer in Russland vor Gericht steht, kann sich oftmals einer Verurteilung sicher sein: Nach Angaben der Gerichtsabteilung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation wurden 2017 nur 0,2 Prozent der Angeklagten freigesprochen.
Dass ein französisches Gericht das russische Auslieferungsersuchen von Soltamuradow abgelehnt hatte, interessierte die deutschen Behörden nicht. Genau so wenig, wie das Auslieferungsverbot, dass das Oberlandesgericht Dresden am Ende Januar 2016 bezüglich Solatmuradow aussprach.
Menschenrechtler, aber auch Angehörige, berichten von einer engen Zusammenarbeit zwischen deutscher und russischer Polizei, wenn es um Abschiebungen und Auslieferungen missliebiger Personen geht. »Mir haben russische Beamte Fotos von meinem Bruder gezeigt, die nur von deutschen Behörden aufgenommen worden sein können«, berichtet Idigovs Bruder Hussein aus Moskau.
Der Ablauf der Abschiebung von Schamil Soltamuradow vom Februar dieses Jahres zeigt ebenso, wie gut französische, deutsche und russische Behörden bei der Abschiebung von russischen Staatsbürgern zusammenarbeiten.
Die russische Menschenrechtsorganisation »Memorial« weist auf viele Fälle von tschetschenischen Flüchtlingen hin, die nach ihrer Rückkehr aus Westeuropa misshandelt oder getötet worden sind. So fehle von dem 2015 in Tschetschenien verhafteten Kana Afanassiew jede Spur. Er war 2014 von Schweden nach Russland abgeschoben worden. Im Juli 2015 habe man zudem den Tschetschenen Zaurbek Schamoldajew entführt. Er wurde 2013 aus Polen abgeschoben.
Im Juli warf das Video einer vermeintlichen Folterung in der russischen Strafvollzugsanstalt Jaroslawl erneut ein Licht auf die Haftbedingungen in Russland. Insbesondere Tschetschenen, so russische Menschenrechtler, seien häufig Opfer von Misshandlungen in den Gefängnissen. Auch dies, so die russische Menschenrechtlerin Swetlana Gannuschkina, sollte ein Grund sein, Said-Ibrahim Idigov nicht abzuschieben. »Eine Abschiebung von Idigov wäre gerade jetzt nach den Vorfällen von Jaroslawl ein Verbrechen«, so Gannuschkina.
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